Ausnahmeregelung für Rettungsdienste Votum freut die CDU Rheinbach

RHEINBACH · Die vom Europäischen Parlament beschlossene beim Vergaberecht stößt bei der CDU Rheinbach auf große Zustimmung. "Dies ist eine gute Entscheidung des Europäischen Parlaments", sagt Silke Josten-Schneider, Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes Rheinbach.

Wie berichtet, muss das streng formale Vergaberecht für die Rettungsdienste nicht mehr angewendet werden. "Die Mitarbeiter unserer Rettungsdienste und ihre Familien müssen davor geschützt werden, dass der Rettungsdienst an eine Billigkonkurrenz verloren geht", so Josten-Schneider. Den Diensten in der Region müsse Planungssicherheit gegeben werden.

Die Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises verweist weiterhin auf die noch fehlende Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und die Verpflichtung, den Rettungsdienst weiterhin ausschreiben zu müssen.

"Sie befürchtet Schadenersatzansprüche konkurrierender Dienste, falls sie vorher auf eine Ausschreibung verzichten würde. Doch es ist in jedem Fall zu prüfen, ob nicht das neue Recht abgewartet oder bei jetzt notwendigen Ausschreibungen berücksichtigt werden kann", heißt es in einer Mitteilung der CDU Rheinbach.

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