„Ich war ziemlich besoffen“ Wurf mit Whisky-Flasche verfehlt 51-Jährige in Rheinbach nur knapp

Rheinbach · „Ja, ich habe die Flasche von oben geworfen. Aber ich wollte sie nicht treffen“, beteuerte der 21-jährige Angeklagte in Rheinbach. Die von ihm geworfene Flasche hatte beinahe eine Mitarbeiterin eines Sicherheitsdienstes getroffen.

„Ich war ziemlich besoffen“: Wurf mit Whisky-Flasche verfehlt 51-Jährige in Rheinbach nur knapp
Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Hatte ein 21-Jähriger eine Whisky-Flasche gezielt geworfen oder war es ein Unfall? Die Staatsanwaltschaft jedenfalls wirft dem jungen Mann versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Er soll betrunken die Flasche aus dem Fenster der ersten Etage einer Asylbewerberunterkunft in Rheinbach geworfen haben, um die Mitarbeiterin eines Sicherheitsdienstes zu verletzen, als sie unten vorbeiging.

Zu einem Urteil kam es am Dienstag vor dem Strafgericht des Rheinbacher Amtsgerichts nicht, weil der Angeklagte auf der Anhörung weiterer Zeugen beharrte. „Ja, ich habe die Flasche von oben geworfen. Aber ich wollte sie nicht treffen. Das war nur ein Unfall, ich hatte sie gar nicht unten gesehen“, beteuerte der 21-Jährige. Er sei „ziemlich besoffen“ und in seinem Kopf sei „irgendetwas nicht so richtig“ gewesen. Er habe nicht nur die Whisky-, sondern auch drei Bierflaschen, Teller und Besteck aus dem Fenster geworfen.

Die  51-Jährige schilderte, nur die zerbrochene Whisky-Flasche habe am Boden gelegen. Sie wisse das so genau, weil sie die Scherben mit einem Kehrblech zusammengefegt habe. Sie habe dem Mann zunächst seine Post nach oben in die erste Etage gebracht und sei dann wieder hinausgegangen.

Dort habe sie den Angeklagten dann „Hallo!“ rufen hören und sich umgedreht. In diesem Moment sei „etwas“ neben sie auf den Boden gefallen. Gleich neben ihr habe ein kleiner Junge gestanden, der zu weinen begonnen habe. Auf Nachfrage des Strafrichters versicherte die Zeugin, dass es sich um einen gezielten Wurf und nicht um ein Versehen gehandelt habe. Nach dem Vorfall habe sie die Polizei gerufen und Anzeige erstattet.

Angeklagter brach Lehre wegen Alkohol ab

Wie die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe schilderte, habe der 21-Jährige in seiner Heimat als Kind und Jugendlicher traumatisierende Erlebnisse gehabt und massiv belastende seelische Konfliktsituationen erlebt. Mit seinen guten Deutschkenntnissen habe er nach dem Hauptschulabschluss eine Lehre begonnen. Allerdings habe er diese nach einem Vorfall wegen seiner Alkoholproblematik abbrechen müssen.  Ein Therapie-Aufenthalt war aus verschiedenen Gründen gescheitert, eine ambulante Therapie nicht wirkungsvoll.

Allerdings hatte sich der junge Mann inzwischen selbst eine Arbeitsstelle besorgt. Vor Gericht bestand er darauf, dass weitere Zeugen gehört werden, wobei keiner von ihnen das Geschehen tatsächlich mit eigenen Augen gesehen hatte. Gutes Zureden von Strafrichter und Staatsanwältin, dass sich ein Geständnis mildernd auf die Strafe auswirken würde, fruchtete nicht.

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