Gericht in Rheinbach Zwei Brüder schubsten und drohten den herbeigerufenen Polizisten

Rheinbach/Meckenheim · Mit einer Einstellung des Verfahrens und der Auflage eines Bußgeldes von jeweils 400 Euro endete ein Prozess gegen zwei Rheinbacher. Die Brüder waren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Nötigung angeklagt.

 Zuvor saßen bereits im Januar der 45-jähriger Familienvater und seine beiden 26- und 27-jährigen Söhne auf der Anklagebank im Bonner Landgericht. (Archivfoto)

Zuvor saßen bereits im Januar der 45-jähriger Familienvater und seine beiden 26- und 27-jährigen Söhne auf der Anklagebank im Bonner Landgericht. (Archivfoto)

Foto: Leif Kubik

In der Nacht zum 20. Juni 2019 war eine 17-Jährige aus Meckenheim nicht nach Hause gekommen. Der 45-jähriger Vater hatte sie bei seiner Suche am Waldfriedhof gefunden. Sie saß mit ihrem damals 19-jährigen Freund in dessen Auto. Daraufhin hatte der Vater mit einem Radmutterschlüssel zwei Seitenscheiben des Autos zertrümmert, auf den jungen Mann eingeschlagen und ihn schwer verletzt (der GA berichtete). Auch die Tochter erlitt Verletzungen, die im Krankenhaus behandelt wurden.

Am Vormittag alarmierte dann ein Zeuge die Polizei, dass zwei Männer vor dem Haus des Vaters stünden, einer könnte eine Waffe eingesteckt haben. Daraufhin wurden zwei Beamte dorthin geschickt. Sie forderten die Brüder – Vettern des 19-jährigen Opfers – auf, sich auf den Boden zu legen, was diese aber verweigert hätten. Als ein Beamter einen der beiden fesseln wollte, habe der sich losgerissen. Dann seien Drohungen gefallen, zudem schubste einer der Männer einen Beamten so, dass der stürzte. Warum er denn den Mann habe fesseln wollen, fragte ein Verteidiger. „Weil ich weiß, wie die zur Polizei stehen“, antwortete der als Zeuge geladene Beamte. Einen Platzverweis auszusprechen sei aus damaliger Sicht „nicht zielführend“ gewesen.

Parteien einigen sich auf Einstellung des Verfahrens

Zur Verhinderung möglicher Straftaten könne das ein Grenzfall sein, überlegte der Strafrichter. Aber „es bleibt bei Schubsen und drohenden Worten“, so der Richter und regte die Zahlung eines Bußgeldes von je 400 Euro und die vorläufige Einstellung des Verfahrens an. Darauf einigten sich die Parteien. Der Richter entließ die Angeklagten mit den mahnenden Worten, dass in Deutschland zur Durchsetzung von Recht und Gesetz die Justiz tätig werde.

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