Mehrere Überfälle Zwei junge Rheinbacher müssen ins Gefängnis

Rheinbach/Bonn · Mehrjährige Jugendstrafen sind für zwei junge Rheinbacher die Folge mehrerer Überfälle. Das Bonner Landgericht hat die 19 und 20 Jahre alten Freunde jetzt unter anderem wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu jeweils drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Die jungen Täter, bei denen laut Urteil keinerlei Reue und kein Umkehrgedanken zu erkennen war, hatten zunächst am 3. Januar 2012 eine Spielhalle in Rheinbach ins Visier genommen. Maskiert und mit "pistolenähnlichen Gegenständen" bewaffnet, gelang es ihnen, an den Schlüssel zum Safe zu kommen.

Aus diesem nahmen sie 3000 Euro und flüchteten. Im Prozess schwiegen sie zu diesem Vorwurf. Die Richter waren aber sicher, dass sie die gesuchten Räuber sind, unter anderem, da sie sowohl direkt vor als auch nach der Tat telefonischen Kontakt hatten. Nur während des Überfalls herrschte Funkstille. Zudem fanden die Ermittler passende Kleidung bei einem der Angeklagten.

Einen Überfall auf zwei Geldboten am 18. Januar gestanden die beiden Heranwachsenden jedoch. Mit zwei bereits zu Bewährungsstrafen verurteilten Mittätern hatten sie den Boten auf der Hauptstraße in Rheinbach aufgelauert.

Als einer der Geldboten einen Beutel mit gut 6000 Euro bei einer Bank einwerfen wollte, wurde der Mann zunächst weggestoßen und dann geschlagen. Das Opfer hielt den Beutel jedoch fest - bis der 23 Jahre alte Räuber so fest daran zog, dass der Henkel riss. Durch eine telefonische Überwachung gerieten die Angeklagten ins Visier der Ermittler.

Seit dem 22. Januar saßen die beiden Haupttäter in Untersuchungshaft. Verurteilt wurde der 19-Jährige auch für einen Einbruch mit mehreren Komplizen in eine Rheinbacher Arztpraxis am 14. Januar. Dabei war der Safe mit Betäubungsmittelersatzstoffen und Betäubungsmittelrezepten gestohlen und später aufgebrochen worden.

Zudem hatten die Diebe einen Laptop, einen Fotoapparat sowie eine Geldkassette mitgehen lassen. Nun - nach fast einem Jahr Untersuchungshaft - wurden die Angeklagten bis zum Haftantritt gegen strenge Auflagen auf freien Fuß gesetzt: Sie müssen sich nachts zu Hause aufhalten, sich zwei Mal pro Woche bei der Polizei melden und dürfen weder Alkohol trinken noch untereinander Kontakt aufnehmen.

Der zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte 23 Jahre alte Komplize soll bereits rückfällig geworden sein und wieder in Untersuchungshaft sitzen.

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