Wegen Erpressung vor Gericht Supermarkt-Räuber durch Brotstulle identifiziert

Euskirchen/Bonn · Der 44-Jähriger bestreitet vor dem Bonner Landgericht, der Täter gewesen zu sein. Seine Lebensgefährtin vermasselt ihm das Alibi.

 Ein 44-Jähriger muss sich wegen Raubüberfalls auf einen Supermarkt in Zülpich vor dem Bonner Landgericht verantworten. 

Ein 44-Jähriger muss sich wegen Raubüberfalls auf einen Supermarkt in Zülpich vor dem Bonner Landgericht verantworten. 

Foto: dpa/Oliver Berg

„Ich war es nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, wie meine DNA an den Tatort gekommen ist.“ Zum Prozessauftakt gibt sich der 44-Jährige, der sich wegen eines Raubüberfalls auf einen Supermarkt in Zülpich verantworten muss, noch ganz zuversichtlich. Einzig ein genetischer Fingerabdruck an einer Brotstulle, die vor dem Supermarkt gefunden und gesichert worden war, hatte zu dem Angeklagten geführt, der ursprünglich aus Düsseldorf kommt. Aber nach seiner letzten Haftentlassung im April 2020 war er nach Zülpich gezogen: Hier hatte der notorisch vorbestrafte Junkie bei seiner Lebensgefährtin und ihrem Sohn vorübergehend ein Zuhause gefunden. Den Supermarkt kannte er „von gelegentlichen Einkäufen“, wie er einräumte.

Supermarkt-Räuber in der Bredouille

Seit dieser Woche muss sich der 44-Jährige vor dem Bonner Landgericht wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Am frühen Morgen des 7. Oktober 2020 soll der Angeklagte die Büroräume eines Supermarktes in Zülpich aufgesucht, die Betriebsleiterin mit einem zehn Zentimeter langen Messer bedroht und Bargeld gefordert haben. Die 29-Jährige überreichte ihm zwei schwere Posttaschen vor allem mit Münzgeld im Wert von rund 4000 Euro; in Sorge, die Beute könnte zu schwer für den Täter sein, bot sie ihm als Tragehilfe noch einen schwarzen Trolley an. Der maskierte Angeklagte verschwand mit der rollenden Transporthilfe zu Fuß.

„Wo waren Sie denn am Tattag?“, will Kammervorsitzende Claudia Gelber wissen. „Zuhause, natürlich“, antwortet der Angeklagte fast schnippisch. Aber das Alibi ist dünn, denn die Lebensgefährtin hatte ausgesagt, dass er in der Nacht zuvor nicht Zuhause war, auch hatte sie der Polizei eine schwarze Jacke des Angeklagten überreicht, die dem Outfit des maskierten Täters entspricht: Kapuze und weiße Aufschrift, wie im Video des Supermarktes festgehalten.

Freundin lässt Alibi platzen

Auch die zweite Alibi-Version des Angeklagten, dass er am Vorabend von vier Männern entführt, in eine fremde Wohnung in Euskirchen verschleppt und erpresst worden sei, hatte die Lebensgefährtin „als erstunken und erlogen“ bezeichnet. Nun jedoch wiederholte er die „Räuberpistole“. Demnach hatten es die bewaffneten Männer auf ein Lego-Starwars-Set abgesehen, dass er zuvor in Bonn im Auftrag der Freundin für 750 Euro zum 15. Geburtstag ihres Sohnes gekauft habe. Stundenlang habe er alleine in einer Küche verbracht, dann hätte er wieder ziehen dürfen, – natürlich ohne sein Handy und das teure Spielzeug.

„Klingt merkwürdig“, so die Kammervorsitzende, die ihre Zweifel gar nicht verbergen wollte. Und schiebt – nicht ohne ironischen Unterton – nach: „Passiert Ihnen das öfter, dass Sie wegen eines Legospiels von 750 Euro erpresst werden?“ Aber der Angeklagte beteuerte, dass das „so passiert ist“.

Am Ende des ersten Verhandlungstages warnte Gelber den nicht mehr ganz so zuversichtlich wirkenden Angeklagten: „Wenn Sie kein Geständnis ablegen und wir überführen Sie der Tat, dann landen Sie bei einer enorm hohen Haftstrafe.“ Der Strafrahmen liegt bei fünf bis 15 Jahren. Denn bei einem Mann, der bereits 33 Mal rechtskräftig – wegen Diebstahl, Raub und Drogendelikten verurteilt ist – gebe es dann keine Gründe mehr für eine Milderung.

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