Trunkenheit im Verkehr 18-Jähriger muss eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen

RHEINBACH · Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr musste sich jetzt ein 18-Jähriger aus Swisttal vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Dem Swisttaler war vorgeworfen worden, am 17. Juni dieses Jahres als Heranwachsender mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein, obwohl er hätte wissen müssen, dass er aufgrund seines Alkoholkonsums gar nicht mehr fahren durfte.

Von der Polizei angehalten worden war er um 0.44 Uhr. Die um 1.34 Uhr entnommene Blutprobe hatte einen Wert von 1,94 Promille ergeben. Den jungen Mann kommt die Heimfahrt somit wesentlich teurer zu stehen, als wenn er sich ein Taxi gerufen hätte.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro. Außerdem muss er für vier Monate auf seinen Führerschein verzichten und sich, bevor er sich wieder ans Steuer eines Wagens setzen darf, der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen.

Der Angeklagte, der laut Jugendgerichtshilfe in geordneten Verhältnissen lebt und auch zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, war geständig. Er habe bei Freunden in Meckenheim Geburtstag gefeiert und eigentlich auch nur ein, zwei Bier trinken wollen, um später noch nach Hause fahren zu können. „Aber dann ist es wohl doch etwas mehr geworden“, fügte er kleinlaut hinzu.

Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei seiner Tat nicht um eine jugendtypische Verfehlung, Zudem liege keine sogenannte Entwicklungsverzögerung vor, so dass der 18-Jährige demnach auch nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen sei.

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