Ärger um alte Gärtnerei 4500 Euro Zwangsgeld für Heimerzheimer wegen unzulässiger Nutzung von Gärtnerei-Gelände

Swisttal-Heimerzheim · Trotz eines vom Kreis verhängten Zwangsgelds weigert sich Nikolai Lust, Gewächshäuser auf einem Grundstück am Heimerzheimer Heckenweg zu räumen. Bald könnte der Streit vor Gericht landen.

 Nikolai Lust steht auf dem Gelände der Gärtnerei am Heckenweg in Heimerzheim.

Nikolai Lust steht auf dem Gelände der Gärtnerei am Heckenweg in Heimerzheim.

Foto: Sven Westbrock

Die Gärtnerei stand leer. Das fand Nikolai Lust interessant. Also ersteigerten er und seine Frau das rund 6500 Quadratmeter große Grundstück in Heimerzheim, auf dem unter anderem zwei Gewächshäuser stehen, für 58.500 Euro. Auf dem Gelände am Heckenweg wollte der damalige Hausmeister seinen eigenen Betrieb mit Obst- und Gemüseanbau aufbauen.

Neun Jahre ist das mittlerweile her. Heute baut Lust, der nun längst das Rentenalter erreicht hat, dort zwar tatsächlich Tomaten, Äpfel und Co. an, doch dem Rhein-Sieg-Kreis zufolge ist Lusts Nutzung des Geländes illegal. Aus einem Schreiben des Kreises geht hervor, dass Lusts Frau als offizielle Eigentümerin des Grundstücks rund 4500 Euro Zwangsgeld zahlen soll.

Kreis wirft Eigentümer verbotenen Nebenerwerb vor

Wie ein Behördensprecher auf Nachfrage erläutert, ist ein Knackpunkt, dass Lusts Betrieb ein Nebenerwerb ist. Dies sei dort eigentlich verboten, da es sich um einen sogenannten Außenbereich handele. Dieser Begriff stammt aus dem Planungsrecht und steht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. Am Heckenweg kann laut Kreissprecher nur eine Gärtnerei im Hauptgewerbe zugelassen werden.

Lust macht deutlich, dass er seinen Nebenerwerb ordnungsgemäß bei der Gemeinde angemeldet habe. Ursprünglich habe er geplant, die Gärtnerei im Haupterwerb zu betreiben. Zu diesem Zweck habe er einen Antrag für den Bau einer Halle gestellt. Wegen zu hoher Anforderungen habe er ihn jedoch wieder zurückgezogen. Dazu habe ihm sein Rechtsanwalt geraten. Denn andernfalls, so Lust, wäre der Antrag aktenkundig geworden und hätte nicht erneut gestellt werden dürfen.

Indes bemängelt der Kreis ferner, dass das Grundstück auch als Lager und Abstellplatz genutzt wird. Lust räumt dies ein. Bei einem Rundgang an Ort und Stelle sind etwa Fahrräder zu sehen, die sich in einem Container stapeln. Lust, der als Russlanddeutscher 1976 aus der damaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik kam, ist Vorsitzender des Swisttaler Vereins Helfende Hand, der Hilfsgüter für Bedürftige nach Rumänien bringt.

Behörden haben mehrere Auflagen an Eigentümer gestellt

Infolge der weltweiten Krise um das Coronavirus seien die Transporte des Vereins nach Rumänien allerdings zum Erliegen gekommen. Laut Kreis sollen aber die für die Transporte notwendigen Lastwagen und Anhänger vom Gelände entfernt werden. Sämtliche Materialien, die in den Gewächshäusern gelagert werden, sollen herausgeräumt und vom Grundstück gebracht werden. Auch Tierkäfige und einen Auslauf für Hühner gelte es „zurückzubauen“. Die Behörde verlangt ferner den Abriss mehrerer Gebäude auf dem Gelände. Eine Lagerhalle soll Lust ebenso abreißen wie ein kleines Gartenhaus.

Besonders Letzteres kann Lust nicht verstehen. Ein anderes Gartenhaus habe bereits an gleicher Stelle gestanden. Da dieses alt gewesen sei, habe er es abgerissen und ein neues errichtet. „Das Gartenhaus bleibt stehen“, betont er. In der Nachbarschaft stünden schließlich auch Häuser. Und auch die etwa 4500 Euro will er nicht bezahlen, auch wenn schon einmal ein etwa halb so hoher Betrag gepfändet worden sei.

Die Fronten sind verhärtet. So viel zumindest steht fest. Weigert Lust sich weiter, den Forderungen nachzukommen, könnte die Angelegenheit bald vor Gericht landen, wie der Sprecher des Kreises deutlich macht. Bis dahin seien auch weitere Zwangsgelder möglich.

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