Verhandlung in Rheinbach 500 Euro Strafe nach Streit um Handyvideo

Rheinbach/Meckenheim · Ein 29-Jähriger soll einen 54-Jährigen in Meckenheim ausgebremst und beleidigt haben. Der Streit um ein Video, das der 54-Jährige angeblich vom Vorfall gemacht haben soll, landete jetzt vor Gericht.

 Die Darstellung des Angeklagten und des Zeugen gingen stark auseinander.

Die Darstellung des Angeklagten und des Zeugen gingen stark auseinander.

Foto:  Peter Steffen/Archiv

Der Streit um ein angebliches Handy-Video führte vors Strafgericht des Rheinbacher Amtsgerichts. Ein 54-jähriger Berufskraftfahrer soll einen 29-Jährigen aus der Grafschaft gefilmt haben, als dieser ihn am Kreisel Hambuch im Meckenheimer Industriepark überholt, ausgebremst und zum Anhalten gezwungen hatte. Der 29-Jährige, ebenfalls Berufsfahrer, saß wegen Nötigung und Beleidigung auf der Anklagebank.

Der 29-jährige Angeklagte und sein 27-jähriger Beifahrer sollen den 54-Jährigen damals aufgefordert haben, das angeblich angefertigte Video zu löschen und diese Forderung mit Beleidigungen unterstrichen haben. Ein Video habe es allerdings nie gegeben, sagte der 54-Jährige im Zeugenstand. Die später hinzugerufene Polizei hatte das Handy nicht überprüft. Er habe sich jedenfalls „massiv bedroht gefühlt“ durch den „sehr erregten“ Angeklagten. Während der Beifahrer des Angeklagten von gegen sie gerichteten Beleidigungen sprach, war ein dritter Zeuge gar nicht erst erschienen.

„Die Aussagen gehen ziemlich weit auseinander“, sagte der Richter. Und stimmte mit dem Staatsanwalt und dem Verteidiger überein, das Verfahren vorläufig einzutellen, wenn der Angeklagte 500 Euro Geldbuße zahlt.

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