Anwohner hatte Wurzeln gekappt Ärger um gefällte Linde in Swisttal

SWISTTAL-OLLHEIM · Die Gemeinde Swisttal hat in Ollheim eine Winterlinde gefällt, nachdem ein Anwohner deren Wurzeln gekappt hatte.

 Die Gemeinde Swisttal hat die Winterlinde an der Straße Klein Ollheim fällen lassen.

Die Gemeinde Swisttal hat die Winterlinde an der Straße Klein Ollheim fällen lassen.

Foto: Hans-Peter Fuß

Tatsachen geschaffen hatte Eigentümer Dietmar Melchior im Streit mit der Gemeinde um das Wurzelwerk einer Winterlinde, die auf dem Bürgersteig vor seinem Haus in Klein Ollheim steht: Er hatte die Wurzeln auf seinem Grundstück entgegen der Aufforderung der Gemeinde gekappt und das Fundament eines Mäuerchens gesetzt.

„Ich habe Schaden von meinem Eigentum abgewendet und die Wurzeln wie angekündigt gekappt“, bestätigte Melchior dem GA. Das Wurzelwerk des rund 20 Jahre alten Baumes ragte in sein Grundstück und hatte dort in einem Meter Tiefe bereits den Deckel einer Zisterne bedeckt sowie Platten des Gehwegs zur Haustür angehoben.

Die Gemeinde hat nun ihrerseits den Baum gefällt und einen Stumpf stehen lassen, zwecks „Beweissicherung“. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hatte im Auftrag der Gemeinde die Standsicherheit der Winterlinde überprüft. Sein Ergebnis: Der Baum sei nach dem Kappen der Wurzeln derart geschädigt, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sei und er zwingend gefällt werden müsse. Nach Informationen des GA will die Gemeinde rechtliche Schritte einleiten gegen Grundstückseigentümer Melchior.

Der Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaftsförderung und Energie (UWE) hatte die Thematik im nicht-öffentlichen Sitzungsteil als „Antrag auf Fällung eines Baumes vor dem Grundstück“ Klein Ollheim 1 behandelt. Auf Anfrage des GA bestätigte Pressesprecher Bernd Kreuer, dass der Ausschuss über die bisherigen Gespräche informiert worden sei, die aber leider nicht zu einem Ergebnis gekommen seien. „Es konnte keine Einigung erzielt werden“, so Kreuer. Er erinnerte daran, dass der Eigentümer aufgefordert worden sei, die Wurzeln nicht zu kappen. Dieser Aufforderung sei er aber nicht nachgekommen, sondern habe die Wurzeln doch gekappt. Deshalb habe der UWE-Ausschuss die Gemeindeverwaltung legitimiert, den Rechtsweg zu beschreiten. Auch solle ein Gutachter die Standfestigkeit der Winterlinde angesichts des fehlenden Wurzelwerks überprüfen. Wer dafür die Kosten tragen müsse, sei Gegenstand eines möglichen Rechtsstreits.

Rückblick: Melchior beruft sich auf das Selbsthilferecht des Grundstückseigentümers zur Kappung übergreifender Wurzeln. Dieses sei zwar nur für das private Nachbarrecht ausdrücklich gesetzlich geregelt (in Paragraf 910 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches), gilt nach Melchiors Rechtsauffassung jedoch in der Sache ebenso für das öffentlich-rechtliche Verhältnis zwischen Anlieger und Straßenbaulastträger. Der Umweltschutzausschuss der Gemeinde hatte im Januar in nicht-öffentlicher Sitzung eine Entfernung des Baumes einstimmig abgelehnt. Laut Melchior sei aber bei einem vorangegangenen Ortstermin mit Gemeindevertretern am 4. Dezember 2018 einhellig festgestellt worden, dass eine „gravierende Grundstücksbeeinträchtigung“ vorliege.

Melchior legt Wert auf die Feststellung, dass er weder die Fällung der Winterlinde noch die Kappung des Wurzelwerks beantragt habe. Er habe vielmehr im Einklang mit dem nordrhein-westfälischen Straßenwegegesetz „korrekterweise schriftlich angezeigt, die Wurzeln kappen zu wollen“. Denn diese seien es, die für die „Zerstörung seines Eigentums verantwortlich“ seien.

Bereits 2015 hatten Melchior und zwei Nachbarn der Gemeinde angeboten, insgesamt drei Bäume vor ihren Grundstücken auf eigene Kosten entfernen zu lassen. Als Ersatz wollten sie insgesamt neun neue Bäume stiften, die die Gemeinde an geeigneten Stellen hätte anpflanzen können. Doch der damalige Bürgermeister Eckhard Maack lehnte dieses Angebot ab: Die Beeinträchtigungen durch die Bäume seien hinzunehmen, außerdem prägten sie das ländliche Erscheinungsbild eines Dorfes.

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