Rosenweg in Buschhoven Angst vor Enteignung

SWISTTAL-BUSCHHOVEN · Wie soll das geplante Baugebiet "Schießhecke" angebunden werden? Eine Möglichkeit, die im Gespräch ist, ist es, den Rosenweg zur Erschließungsstraße zu machen. Dagegen positionieren sich die Anwohner.

 Anwohner positionieren sich dagegen, dass den Rosenweg zur Erschließungsstraße wird.

Anwohner positionieren sich dagegen, dass den Rosenweg zur Erschließungsstraße wird.

Foto: Gerda Saxler-Schmidt

Auf rund 750 Meter Länge zieht sich der Rosenweg am Ortsrand von Buschhoven. 121 Wohnhäuser stehen dort, in denen 350 bis 400 Menschen wohnen. Das haben Anwohner so ermittelt. Sie haben sich zusammengetan, um Geschlossenheit zu zeigen gegen die Möglichkeit, dass das geplante Neubaugebiet „Schießhecke“ über den Rosenweg angebunden werden könnte.

Wie berichtet, hatte der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde in seiner Sitzung am 17. November 2016 nicht entschieden, wie mit den 185 Seiten umfassenden Einwendungen und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Offenlage zu dem betreffenden Bebauungsplan Buschhoven Bu 20 „Schießhecke“ umgegangen werden soll. Dies soll erst in der Sitzung am 9. Februar erfolgen. Bis dahin soll den Fraktionen Zeit eingeräumt werden, die vielfältigen Hinweise zu beleuchten und abzuwägen.

Allerdings hatte Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner in der November-Sitzung betont: „Der entscheidende Knackpunkt ist die Frage der Verkehrsanbindung. Wir brauchen auf jeden Fall zwei Anbindungen. Das haben die Bezirksregierung und der Rhein-Sieg-Kreis so festgehalten.“

Bürger sind besorgt

Die Anwohner des Rosenwegs positionieren sich gegen eine Anbindung über ihre Straße. Wie Wilfried Conradi, der seine Sicht so auf den Punkt brachte: „Der Rosenweg ist geplant als Wohnstraße. Ihn jetzt mit Gewalt zu einer Erschließungsstraße machen zu wollen, geht gar nicht.“ Bei einem Ortstermin haben sie gegenüber dem GA ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und die aus ihrer Sicht logische und einfachste Lösung formuliert, die sich auf die benachbarte Fläche „Wehrbusch“ bezieht: „Viel einfacher wäre es, erst den Wehrbusch zu erschließen und danach die Schießhecke. Damit wäre die ganze Frage der Erschließung erledigt.“

Auf Anfrage des GA bestätigte Kalkbrenner: „Die Bezirksregierung Köln hat dem Tausch der Baugebiete zugestimmt, aber formell ist hierfür eine neue Aufnahme des Gebietes ,Am Fienacker‘ in den Flächennutzungsplan und eine Herausnahme der Fläche ,Schießhecke‘ aus diesem erforderlich. Um eine planungsrechtliche Lösung zu finden, die den Interessen der Anlieger und einer sachgerechten Erschließungssituation dient, erfolgt nochmals ein Gespräch mit der Bezirksregierung.“ I

Ihre Besorgnis über eine eventuelle „Erschließungsstraße Rosenweg“ machen die Anwohner an „mindestens“ sieben Punkten fest, die Rudolf Wolffram schriftlich zusammengefasst hat. Ein „einfaches Argument“, so Anwohner Peter Kramper, sei schon allein die Enge des Rosenwegs, der nur 5,50 Meter breit sei und an dem viele Fahrzeuge parkten.

Die Befürchtung: „Es würde wahrscheinlich so sein, dass wir Anwohner nicht mehr hier parken dürfen und eventuell noch einen Teil unserer Vorgärten abgeben müssten, damit der Rosenweg verbreitert werden kann.“ Den notwendigen „Schutz von Menschen“ mahnte Tonja Vorhauser an und wies auf den Weg zahlreicher Kinder zu Bushaltestelle, Grundschule oder Kindergarten über Rosenweg und Bergstraße hin.

Risse an mehreren Häusern

Als weiteren Punkt nennen sie die Lage des Rosenwegs in einem tektonisch problematischen Gebiet. Aufgrund der Absenkung des Grundwasserspiegels durch Rheinbraun seien bereits an mehreren Häusern Risse entstanden, einige Häuser seien bereits von RWE saniert worden. Es sei zu befürchten, dass die Gebäudeschäden infolge des Baustellenverkehrs noch zunehmen würden. Es bestehe große Rechtsunsicherheit, wer dann die Sanierungskosten der beschädigten Häuser übernehmen würde.

Und nicht zuletzt: Wenn am Südende des Rosenweges eine Straßenerweiterung und eine Ringverbindung mit dem Neubaugebiet durch den Ausbau eines Teilstückes eines Wirtschaftsweges im Landschaftsschutzgebiet erfolge, sei diese Straßenerweiterung nur durch Grundstücksenteignungen möglich. „Die Eigentümer werden sich gerichtlich gegen diesen Eingriff wehren“, betonen die Anwohner.

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