Verhandlung am Amtsgericht Rheinbach Bewährung für Swisttaler wegen Kinderpornografie

Swisttal/Rheinbach · Ein 56-Jähriger ist vom Amtsgericht Rheinbach zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bei ihm waren 2019 Hunderte Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt gefunden worden.

 Der Angeklagte besaß Hunderte Video- und Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt.

Der Angeklagte besaß Hunderte Video- und Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt.

Foto: dpa/Silas Stein

Weil ein 56-jähriger Swisttaler erhebliche Mengen an kinder- und jugendpornografischen Bild- und Videodateien besitzt, ist er vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In der insgesamt dreijährigen Bewährungszeit muss er sich außerdem einer Verhaltenstherapie unterziehen und bekommt einen Bewährungshelfer. Dass seine Strafe nicht höher ausfiel, sei dem Zeitpunkt der Taten im Jahr 2019 geschuldet, so der Strafrichter. Danach war das Strafmaß deutlich angehoben worden, aber es müsse das zum Tatzeitpunkt geltende Recht angewendet werden.

Insgesamt 211 kinderpornografische Videodateien waren am 12. November 2019 auf diversen Datenträger im Wohnhaus des selbstständigen Fotografen gefunden worden. Am 21. November waren weitere 16 kinderpornografische Bilddateien, 52 kinderpornografische Videodateien sowie zehn jugendpornografische Bilddarstellungen entdeckt worden.

Die Staatsanwältin skizzierte in der Anklage beispielhaft die Art der Darstellungen, die auch jüngste Kinder in einschlägiger Weise zeigen. Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger den Besitz auch ein. Auf Nachfrage des Strafrichters, ob er sich die Dateien aus dem Darknet beschafft habe, gab er allerdings an, das gar nicht mehr zu wissen.

Swisttaler konnte Besitz der Dateien nicht erklären

„Das war eine Sache, die man mal ausprobiert hat“, sagte er, betonte allerdings, „keinerlei Neigungen in dieser Richtung“ zu haben. Warum er diese Menge an Dateien dann aber gespeichert und nicht wieder gelöscht hatte, konnte er dem Richter wiederum nicht erklären.

Für die Staatsanwältin war eindeutig, dass mehrfach nach dieser Art der Darstellung gesucht worden sei. „Was mich an dem Fall entsetzt, ist, dass es sehr viele Dateien sind“, sagte sie. „Da sehe ich schon ein sehr massives Problem, auch wenn man sich nicht persönlich an Kindern vergreifen wollte.“ Sie riet dem Angeklagten deshalb „dringend, massiv an sich zu arbeiten“. „Sonst geht es zusätzlich zur persönlichen Situation noch weiter in den Abgrund.“

Der Angeklagte hatte eine desolate finanzielle und persönliche Situation geschildert. Der Verteidiger machte bei seinem Mandanten eine „depressive Grunderkrankung“ geltend. Beim Suchen und Herunterladen der Dateien hätten „irrationale Momente“ eine Rolle gespielt. Immerhin sei die Menge der kinder- und jugendpornografischen Dateien so groß gewesen, dass „man sie sich gar nicht komplett“ habe anschauen können.

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