Folge der Trockenheit Bezirksregierung verbietet Wasserentnahme aus Swist, Erft und Nebenflüssen

Rhein-Sieg-Kreis · Die Trockenheit hat auch Folgen für die Erft, die Swist und ihre Nebenflüsse. Darauf hat nun die Bezirksregierung Köln reagiert und ein Verbot erlassen. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

 Die Bezirksregierung Köln untersagt die Wasserentnahme aus Erft, Swist und Nebengewässern. Der Orbach ist bei Odendorf bereits trockengefallen.

Die Bezirksregierung Köln untersagt die Wasserentnahme aus Erft, Swist und Nebengewässern. Der Orbach ist bei Odendorf bereits trockengefallen.

Foto: Juliane Hornstein

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen hat die Bezirksregierung Köln die Entnahme von Wasser aus Teilen der Erft und ihren Nebenflüssen untersagt. Das geht es aus einer Pressemitteilung der Bezirksregierung hervor. Die dafür notwendige Allgemeinverfügung hat die Behörde auf ihrer Internetseite zur Einsicht bereitgestellt. Im Amtsblatt soll sie am Dienstag, 23. August, veröffentlicht werden.

Das Verbot zur Wasserentnahme gilt für die Erft ab der Quelle bei Nettersheim bis zur Mündung der Großen Erft in die Erft. Es umfasst damit auch die Swist und die einmündenden Bäche wie Stein- beziehungsweise Orbach, Eulenbach, Schießbach, Sürstbach, Altendorfer Bach sowie kleinere Nebenflüsse. Verboten ist damit laut Bezirksregierung die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Tränken von Vieh sei weiterhin erlaubt, so die Bezirksregierung.

Lang anhaltende Störung der Gewässerökologie erwartet

Aufgrund der ausbleibenden Niederschläge sowie der seit Monaten anhaltenden Bodentrockenheit fließe in der Erft und ihren Nebengewässern zu wenig Wasser, heißt es von der Bezirksregierung. Teilweise fielen Gewässer trocken und die Wassertemperaturen stiegen an. Diese Situation könne zu einer lang anhaltenden Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes führen, wodurch der Lebensraum von Tieren und Pflanzen gefährdet sei. Eine wesentliche Verbesserung dieser Situation sei derzeit nicht absehbar, lokale kurzzeitige Niederschläge würden zunächst überwiegend von der Vegetation aufgenommen und könnten nicht zu einer bemerkbaren Erhöhung der Wasserstände führen.

Verstöße gegen das Entnahmeverbot können laut Bezirksregierung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung gilt zunächst bis Freitag, 30. September.

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