Neuer Wohnraum für Buschhoven Ein einziger Plan für zwei Baugebiete

Swisttal · Eine Lösung für die Anbindung des geplanten Baugebiets "Schießhecke" gibt es noch nicht. Die Bezirksregierung Köln schlägt der Gemeinde nun vor, für die Baugebiete Schießhecke und Wehrbusch einen einzigen Bebauungsplan zu erstellen.

 In Buschhoven wird weiter Bauland gebraucht. ARCHIVFOTO: WOLFGANG HENRY

In Buschhoven wird weiter Bauland gebraucht. ARCHIVFOTO: WOLFGANG HENRY

Foto: Wolfgang Henry

Eine sachgerechte Lösung wollen die Fraktionen in Hinblick auf den Bebauungsplan „Schießhecke“ Buschhoven Bu20. Deshalb haben sie auch in der jüngsten Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses (PV-A) noch keine Entscheidung getroffen, wie es mit der Entwicklung weiterer Wohnbauflächen am Buschhovener Ortsrand weitergehen soll. Erst einmal soll die Verwaltung weitere Prüfaufträge abarbeiten. „Wir kennen noch nicht alle Optionen, deshalb wollen wir heute noch keine Entscheidung treffen“, fasste Jürgen Pump (CDU) zusammen.

Wie berichtet, waren im Rahmen der Offenlage des betreffenden Bebauungsplans „Schießhecke“ 185 Seiten umfassende Einwendungen und Anregungen eingegangen. Entscheidender Knackpunkt ist die Verkehrsanbindung. Gegen die Variante Erschließung über den 750 Meter langen, schmalen Rosenweg hatten sich die Anwohner deutlich positioniert.

Die Anbindung über die Straße „Am Fienacker“ wird als die beste Lösung angesehen. Allerdings nur dann, wenn das entsprechende Gebiet „Am Wehrbusch“ nicht erst nach dem hinteren Gebiet „Schießhecke“ entwickelt würde.

Andernfalls müsste die Baustraße entweder mehrere Hundert Meter durch Ackerland geführt werden oder aber zunächst 850 Meter durch eine enge Wohnstraße und anschließend durch ein Landschaftsschutzgebiet, so die FDP-Fraktionsvorsitzende Monika Wolf-Umhauer in einer Mitteilung.

Nun hat die Bezirksregierung Köln der Gemeinde Swisttal in einem weiteren Gespräch mit Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner und Fachbereichsleiter Jürgen Funke einen Lösungsvorschlag eröffnet. Ausgehend davon, dass auch aus Sicht der Bezirksregierung auf Dauer die zweite Wohnbaufläche gebraucht werde, könnte aus den beiden Gebieten Schießhecke Bu20 und dem angrenzenden Gebiet Wehrbusch Bu 03 – zurzeit noch nicht im Flächennutzungsplan – ein einziger Bebauungsplan werden. Allerdings habe die Bezirksregierung daran Bedingungen geknüpft, die nun in einem Prüfkatalog abgearbeitet werden müssen, so die Bürgermeisterin.

Dazu muss der Bestand an Baulücken und Baugrundstücken im neuen Wohngebiet auf dem alten Sportplatz erfasst werden. Diese Übersicht soll dann mit der Bezirksregierung abgestimmt werden, um die Entwicklung der Fläche Bu 03 Wehrbusch als Wohnbaufläche freizugeben. Diese Freigabe aber muss auch mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises abgestimmt werden, die dafür den dort geltenden Landschaftsschutz aufheben müsste.

Nicht zuletzt muss mit dem Erschließungsträger geklärt werden, ob er sich die Entwicklung beider Gebiete, zunächst aber die Erschließung und Bebauung der Schießhecke mit Verkehrsanbindung an das Gebiet Wehrbusch als Baustraße vorstellen könnte. Das alles wäre aber nur umsetzbar, wenn die Eigentümer im Bereich Wehrbusch mitmachen. Deren Bereitschaft dazu soll auch abgeklärt werden.

Die Fraktionen diskutierten im PV-A einmal mehr die unterschiedlich gesehene „Logik“ der Reihenfolge der Entwicklung der beiden Gebiete. Während Sven Kraatz für die Grünen die Frage stellte, ob man denn „Flächenkannibalismus“ mitmachen müsse, machte Monika Goldammer deutlich, dass man nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun dürfe. Als „Notfalloption“ sollte der Flächentausch – Beginn mit Wehrbusch, dann erst Schießhecke – in die Überlegungen einbezogen werden.

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