Windpark Odendorf Enercon arbeitete trotz Baustopp weiter

Swisttal-Odendorf · Die Bezirksregierung Köln hat am Mittwoch die Baustelle bei Odendorf, wo die Auricher Firma Enercon vier Windräder errichtet hat, stillgelegt.

 Enercon arbeitete trotz Baustopp weiter.

Enercon arbeitete trotz Baustopp weiter.

Foto: Axel Vogel

"Um auf jeden Fall eventuelle weitere, dann illegale Bau- und Betriebstätigkeiten, zu unterbinden, wurde per E-Mail die sofortige Stilllegung der Baustelle und die Untersagung der weiteren Errichtung der Windenergieanlagen angeordnet und der Betrieb bereits errichteter Anlagen untersagt", teilte die Bezirksregierung gestern Abend mit.

Die Irritationen zuvor waren groß. Hat die Firma Enercon wissentlich einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster missachtet? Oder genügt sie lediglich ihrer Pflicht zur Absicherung ihrer Baustelle zwischen Odendorf, Essig und Dom-Esch, die einmal ein Windpark werden soll? Vom gerichtlich verhängten Baustopp war jedenfalls gestern auf der Baustelle nichts zu erkennen. Im Gegenteil. Dort waren Baufahrzeuge unterwegs, zwei Kräne in Betrieb, zahlreiche Arbeiter am Werk. Am Ende des Tages war der vierte Mast vom Grund auf bis zur Nabe hochgezogen.

Zur Erinnerung: Kurz vor Weihnachten, am 18. Dezember, hatte das OVG Münster beschlossen, dass die Auricher Firma Enercon GmbH an dem Windpark nicht weiterbauen darf. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Gemeinde Swisttal, die den Schutz des dortigen Grauammer-Vorkommens nicht berücksichtigt gesehen hatte. Den vorläufigen Baustopp auf dem Gelände, auf dem vor Weihnachten bereits drei je 75 Meter hohe Windräder standen, begründete das Gericht mit der Tatsache, dass die Umweltverträglichkeits-Vorprüfung nicht ordnungsgemäß stattgefunden habe. Denn in dieser Vorprüfung fehlten Maßnahmen zum Schutz der seltenen Grauammer, die Gefahr laufe, mit dem Mast oder den Rotorblättern zu kollidieren.

Für die Swisttaler Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner stellt das Vorgehen der Firma Enercon eine klare Missachtung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts dar. "Ich bin schon sehr verärgert, dass Enercon hier offenbar Fakten schaffen will", sagte sie dem General-Anzeiger. Kalkbrenner hat inzwischen den Anwalt der Gemeinde beauftragt, den gerichtlich verhängten Baustopp auch durchzusetzen.

Denn die Entscheidung des OVG habe die aufschiebende Wirkung der beim Verwaltungsgericht Köln erhobenen Klage der Gemeinde Swisttal wieder hergestellt. Der Anwalt hatte die Bezirksregierung in Köln über die Fortsetzung der Arbeiten an den Windrädern informiert und darum gebeten, dass sie für die Einhaltung des Baustopps sorgt.

Beim Verwaltungsgericht Köln hat die Gemeinde Swisttal zudem gestern beantragt, Maßnahmen zur Sicherung der aufschiebenden Wirkung (Baustopp) zu veranlassen. Petra Kalkbrenner: "Die Firma Enercon ignoriert den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster. Es ist für die Gemeinde nicht hinnehmbar, dass Enercon trotz des gerichtlichen Baustopps weiter baut."

Nach Einschätzung von Ulrich Lau, Pressesprecher des OVG Münster, hat der Beschluss des OVG, der der Enercon GmbH am 22. Dezember per Fax zugestellt worden sei, einen "sofortigen Stillstand der Arbeiten" zur Folge. Es dürften lediglich noch Restarbeiten erfolgen. Der Beschluss bedeute quasi einen Entzug der Baugenehmigung auf unbestimmte Zeit und sei nicht anfechtbar.

Enercon-Sprecher Felix Rehwald sagte dem General-Anzeiger gestern im Widerspruch zur Aussage von Lau, der Beschluss des OVG Münster liege dem Unternehmen erst seit Anfang dieser Woche vor. Man habe den Beschluss zur Kenntnis genommen. Rehwald: "Selbstverständlich befolgen wir die Entscheidung des Gerichts, auch wenn wir diese inhaltlich nicht nachvollziehen können. Wir gehen daher nach wie vor davon aus, dass im Hauptsacheverfahren die von der Bezirksregierung erteilten Genehmigungen bestätigt werden."

Derzeit erfolge die Sicherung der Baustelle, damit von dem Gelände nach Abzug des Aufbauteams keine Gefährdung ausgehe. Für Maßnahmen zur Absicherung seien bei Baustellen dieser Größe mehrere Tage erforderlich. Man könne Komponenten dieser Größenordnung, wie etwa Generatoren, nicht einfach auf dem Gelände liegen lassen. Man müsse sie festschrauben, damit niemand Schaden nehme. Insofern gehöre auch der Aufbau des vierten Mastes zu den Sicherungsarbeiten. Rehwald abschließend: "Wir halten uns an den Beschluss des OVG. Wir können aber auf der Baustelle nicht alles stehen und liegen lassen. Für Außenstehende darf keine Gefahr entstehen."

Diese Argumentation kann wiederum Bürgermeisterin Kalkbrenner nicht nachvollziehen: "Um die Baustelle zu sichern, hätte man die Bauteile auch anderswo lagern können."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort