Nach der Flutkatastrophe So steht es um die Auszahlung der Wiederaufbauhilfen

Rhein-Sieg-Kreis · NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hat über den Stand der Wiederaufbauhilfe nach der Flut berichtet – und Änderungen beim Verfahren erläutert. Auch sagte sie, wovon die Dauer der Antragsbearbeitung abhängt.

 Die Meckenheimer Schützen haben laut Ministerin Ina Scharrenbach knapp 530.000 Euro für den Wiederaufbau ihres Schützenhauses erhalten. Archivfoto: Vogel

Die Meckenheimer Schützen haben laut Ministerin Ina Scharrenbach knapp 530.000 Euro für den Wiederaufbau ihres Schützenhauses erhalten. Archivfoto: Vogel

„Wir arbeiten weiter intensiv an der Beschleunigung des Prozesses und kommen mit jedem Tag mehr in die Bewilligung.“ Das erklärte die NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, am Freitag in einer Online-Pressekonferenz zum Sachstand des Wiederaufbaus in den Hochwassergebieten. Die Bearbeitungsdauer der Anträge auf Wiederaufbauhilfe hänge insbesondere von deren Vollständigkeit ab, sagte sie weiter.

„Wenn ein Antrag vollständig ist, geht das ziemlich schnell“, so Scharrenbach. Sie nannte ein Beispiel aus Schleiden, wo innerhalb von zwei Tagen 701.000 Euro bewilligt worden seien. Inzwischen laufe das Verfahren mit den Prüfungen sehr gut. Das untermauerte die Ministerin mit den Zahlen: 95 Prozent aller Anträge seien derzeit geprüft oder bewilligt.

Änderungen bei der Auszahlung der Wiederaufbauhilfe

Als sogenanntes lernendes System soll das Verfahren bei der Auszahlung der Wiederaufbauhilfe bei Gebäudeschäden künftig verändert werden. Wie bisher werden 40 Prozent mit dem Versand des Bescheides ausgezahlt, damit die Betroffenen die Liquidität bekommen.

Für die zweite Tranche wird laut Scharrenbach künftig auf die bisher notwendige Zwischenabrechnung verzichtet. Erforderlich ist allerdings eine Belegliste, die darlegt, dass das Geld aus der ersten Tranche bereits ausgegeben wurde. Rechnungen müssen nicht vorgelegt werden. Dann wird der zweite Teilbetrag von weiteren 40 Prozent ausgezahlt. Für den dritten Teilbetrag (20 Prozent) muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden, der nach Angaben der Ministerin vor Auszahlung geprüft wird.

Antragsteller werden gemailt und angeschrieben

Im Wiederaufbau-Portal des Landes müssen Antragsteller zunächst ein Nutzerkonto anlegen. Es gebe jedoch viele Konten, in denen mit dem konkreten Antrag erst begonnen worden sei, der aber noch nicht final eingereicht sei. In anderen Fällen sei lediglich erst ein Nutzerkonto angelegt, aber noch gar nicht mit dem Antrag begonnen worden. Um diese Konten zu klären, seien alle Nutzer angemailt worden. Um alle zu erreichen, sollen Schreiben auch per Post versandt werden.

Insgesamt befinden sich aktuell 530,1 Millionen Euro in der Auszahlung. „Das betrifft zu einem ganz großen Teil die Bürgerinnen und Bürger mit knapp 338,3 Millionen Euro“, so Scharrenbach. Auf kommunale Wiederaufbaupläne entfielen 106 Millionen Euro, auf weitere Wiederaufbaupläne außerhalb von Kommunen wie beispielsweise von Vereinen oder Krankenhäusern 45,5 Millionen Euro.  So wurden etwa der Meckenheimer Schützenbruderschaft für den Wiederaufbau ihres Schützenhauses 527.193 Euro bewilligt.

Auf die Entsorgung in den Kommunen entfallen 40,3 Millionen Euro. Der Gemeinde Swisttal wurde mit 6.780.200 Euro die dritthöchste Summe für Entsorgungskosten bewilligt. Zurzeit beraten Ministerium und Bezirksregierungen die Kommunen zu den kommunalen Wiederaufbauplänen. Aktuell betreffe das 24 Kommunen mit einem geschätzten Schadenswert von über 1,1 Milliarden Euro. 

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