Iraker verurteilt Haftstrafe nach Vergewaltigung in Swisttaler Flüchtlingsunterkunft

SWISTTAL · Im August vergangenen Jahres hatte ein 25-Jähriger eine 20-Jährige in einer Swisttaler Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt und ihren Freund mit einem Messer attackiert. Jetzt wurde der Iraker zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

 Wegen Vergewaltigung einer jungen Frau stand ein 25-jähriger irakischer Flüchtling vor dem Bonner Landgericht.

Wegen Vergewaltigung einer jungen Frau stand ein 25-jähriger irakischer Flüchtling vor dem Bonner Landgericht.

Foto: picture alliance / Daniel Naupol

Es war eine spontane Tat: Ein 25 Jahre alter Mann aus dem Irak vergriff sich in einer Flüchtlingsunterkunft in Swisttal an einer 20-Jährigen, die gerade zu Besuch bei ihrem damaligen Freund war. Nun hat die 10. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts unter Vorsitz von Richter Marc Eumann ein Urteil gegen den Mann gesprochen. Wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung muss er für fünf Jahre und sechs Monate in Haft.

Am Abend des 3. August 2017 stellte der 25-Jährige, der sich seit November 2015 in Deutschland aufhält, einem 35 Jahre alten Landsmann und dessen 20-jähriger Freundin zunächst sein Einzelzimmer zur Verfügung, damit die beiden einmal ungestört zusammen sein konnten. Nachdem der 35-Jährige das Zimmer verließ, um die Toilette aufzusuchen, ging der 25-Jährige in den Raum, in dem die 20-Jährige arglos auf die Rückkehr ihres Freundes wartete, schloss die Tür ab und stürzte sich auf das Opfer. Dann vergewaltigte er die junge Frau. Dabei soll er ihr mit einem Messer gedroht haben. Das Schreien der jungen Frau und das Schlagen des 35-Jährigen gegen die verschlossene Zimmertür hatte die Bewohner der Flüchtlingsunterkunft geweckt: Sie versammelten sich vor der Tür.

Brief mit Morddrohungen

Eumann hielt dem 25-Jährigen bei der Verkündung insbesondere dessen Aussagen zum Prozessauftakt vor: „Die Einlassung war wie eine Schiffschaukel, das war ein reines Hin und Her.“ Zunächst hatte der Mann die Vorwürfe der Bonner Staatsanwaltschaft vollumfänglich eingestanden. Auf Nachfragen der Kammer hieß es dann aber, er habe bei der Tat nicht mit einem Messer gedroht. Nachdem der Notruf der Frau abgespielt wurde, räumte er das Bedrohen wiederum ein, nur um es wenig später schließlich doch wieder zu leugnen. „Damit hat er ein besonders werthaltiges Geständnis verspielt, weil das Opfer vor Gericht aussagen und somit das grausame Geschehen der Tatnacht noch einmal durchleben musste.“

Dem Hin und Her des Angeklagten gegenüber seien die Aussagen des Opfers vom Notruf über die polizeilichen Vernehmungen bis hin zu ihrer Aussage vor Gericht „in allen Details beständig und vollkommen glaubhaft“ gewesen, so der Kammervorsitzende. Neben dem Teilgeständnis wurden dem 25-jährigen Angeklagten auch eine einschlägige Vorstrafe wegen Körperverletzung und eine Drohung, die er unmittelbar nach der Tat gegen das Paar ausgesprochen hatte, zu seinen Lasten ausgelegt. Dass er darüber hinaus auch einen Brief mit Morddrohungen geschrieben haben soll, der aus der JVA Köln an das Amtsgericht Euskirchen in seinem Namen verschickt wurde, konnte ihm im Laufe des Verfahrens nicht nachgewiesen werden.

Wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr bleibt der Haftbefehl gegen den Mann bis zum Antritt seiner Strafe bestehen. Ob der 25-Jährige in Berufung geht, war unmittelbar nach dem Urteilsspruch noch nicht zu vernehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort