"Hexenkönigin" von Heimerzheim In Swisttal waren Verfolgung, Folter und Prozesse Realität

SWISTTAL-HEIMERZHEIM · Hexenverfolgung, Hexenprozesse und Hexenverbrennungen im Mittelalter und der beginnenden Neuzeit sind schreckliche Realität. Auch im Rheinland, auch in Heimerzheim.

 Zeitgenössische Darstellungen der Hexenfolter beherbergt das Rheinbacher Stadtarchiv. Repro: GA

Zeitgenössische Darstellungen der Hexenfolter beherbergt das Rheinbacher Stadtarchiv. Repro: GA

Für Heimerzheim sei noch eine "hochbrisante Geschichte" zu klären, wusste Georg Schmidberger vom Arbeitskreis Heimat unlängst bei einem Vortragsabend des Arbeitskreises im katholischen Pfarrzentrum zu berichten, bei dem auch Sibille Doeckel-Wenig, Herbert Pelzer, Franz-Josef Hellwig und Heinz Arthur Bergrath, stellvertretender Vorsitzender des Heimat- und Geschichtsvereins der Gemeinde Nörvenich, sprachen. Im Keller eines historischen Gebäudes im Ortskern hätten früher "Folterwerkzeuge" gestanden, weshalb den Kindern stets der Zugang verwehrt geblieben sei, sagte Schmidberger.

Heute sei noch ein Eisenring in der Wand übrig. Für das Anbinden von Vieh jedenfalls werde der Ring kaum gedient haben, man hätte die Tiere wohl nicht in den Keller geführt. Was es also damit auf sich habe, werde Gegenstand weiterer Recherchen sein, meinte Schmidberger.

Bereits erforscht hingegen sind die Ereignisse in Heimerzheim zu Anfang des 17. Jahrhunderts, die Aenne Hansmann in ihrem Beitrag "Hexenprozesse in Heimerzheim" in der Festschrift "900 Jahre Heimerzheim 1074-1974" detailliert darstellt. Zehn Abschriften von Protokollen von Hexenprozessen des Schöffengerichts in Heimerzheim sind demnach erhalten. Sie stammen aus der Zeit vom 11. Dezember 1636 bis zum 18. Februar 1637.

Geleitet wurden die Prozesse von Dr. Franz Buirmann, dem 1590 in Euskirchen geborenen Juristen und Hexenkommissar in kurkölnischen Diensten, der in weiten Teilen des Rheinlandes für Angst und Schrecken sorgte. Ein Beispiel ist der Prozess gegen die Heimerzheimerin Anna, genannt die Dhomhalffensche. Gegen sie war am 9. Februar 1637 Haftbefehl erlassen worden wegen Zauberwesen und Hexerei, ebenso wie gegen die Heimerzheimerin Anna Aßenmerchersche und die Dünstekovenerin Trein, Frau von Paulus Dick.

Weil die Dhomhalffensche die "Hexenkönigin" sein sollte, wurde der Haftbefehl gegen sie als erster vollstreckt. Sie muss wohl eine starke Frau gewesen sein, denn sie weigerte sich nicht nur, dem Gerichtsboten freiwillig zu folgen und musste deshalb mit dem "Schorgeskarren" abgeholt werden. Sie blieb auch unter der Androhung von Folter und zunächst auch unter der Folter selbst dabei, nichts mit Hexen zu schaffen zu haben. Als sie schließlich doch bekannte, was das Gericht hören wollte - unter anderem drei Begegnungen mit dem Teufel - wurde wenig später ihr Todesurteil vollstreckt. Sie wurde gehängt, der Leichnam verbrannt.

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