Kiesabbau in Swisttal Kein Abbau in Richtung Buschhoven

SWISTTAL-BUSCHHOVEN · Das Verwaltungsgericht Köln stoppt das Erweiterungsvorhaben der Kieswerke Rheinbach. Dabei ging es um die Norderweiterung der Kiesgrube Flerzheim in Richtung Buschhoven um etwa 23 Hektar. Der Regionalplan bleibt wirksam.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag die Klage der Kieswerke Rheinbach abgewiesen und damit zumindest vorläufig die Abbaupläne in Richtung Buschhoven gestoppt. Es ging um die Norderweiterung der Kiesgrube Flerzheim in Richtung Buschhoven um etwa 23 Hektar.

Für diese geplante Erweiterung bis auf 400 Meter an den Ortsrand von Buschhoven hatte die Bezirksregierung keine Genehmigung erteilt, wogegen die Kieswerke Klage im Jahr 2013 erhoben. Der Landschaftsschutzverein Kottenforst (LSK) befürchtet bei einer Erweiterung des Tagebaus die Zerstörung des Naherholungsgebietes zwischen dem Ortsrand von Buschhoven und dem Kottenforst. Die Erweiterungspläne bestehen seit 2003, stoßen seitdem auf Widerstand.

Neben formellen Mängeln leide der Regionalplan unter einer grob fehlerhaften Abwägung hinsichtlich des Rohstoffbedarfs und der Ausweisung der Abbauflächen, so die Kieswerke in der Klage. Dem ist die Kammer nicht gefolgt und hat die Ablehnungsentscheidung bestätigt.

Zur Begründung hat sie ausgeführt, der Regionalplan sei ausdrücklich geändert worden, um den Abbau hochreinen weißen Quarzkieses in der Region zu ordnen. Dabei seien keine durchgreifenden Fehler gemacht worden, die zur Unwirksamkeit des Plans führten.

Insbesondere sei der jährliche Rohstoffbedarf vertretbar ermittelt worden. Von einem solchen Bedarf ausgehend habe eine weiter nördlich gelegene Abbaufläche zu Recht gegenüber der Fläche der Kieswerke Vorrang gehabt, da dort pro Quadratmeter der Abgrabungsfläche ein höherer Ertrag des Quarzkieses erzielt werden könne. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

„Wir freuen uns, dass der Regionalplan von 2012, der den Abbau von Quarzkies in der Region regelt, eine wichtige Bewährungsprobe gemeistert hat. Die Entscheidung des Gerichts ist eine Bestätigung für alle Gremien und Institutionen, die mit der jahrelangen, äußerst akribischen Erarbeitung dieses Planes befasst waren“, sagt Monika Goldammer für den LSK. Das Naherholungsgebiet werde nach dem Richterspruch hoffentlich dauerhaft von weiterem Kiesabbau verschont.

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