Gewerbegebiet Miel Maack nimmt Stellung

SWISTTAL · Bürgermeister Eckhard Maack verneint die Befürchtung der Bürgerinitiative "Lebenswertes Swisttal", dass die Ortsumgehung und der Vollanschluss eine Art trojanisches Pferd für neue Gewerbegebiete an der A 61 bei Miel sein könnten. Ein Gewerbegebiet dort sei "ausgeschlossen". Vielmehr sei der Vollanschluss "wichtig für die wohnliche und gewerbliche Entwicklung der Gemeinde, insbesondere in Odendorf".

Ein Drittel des gesamten Planungsvorgangs für den Vollanschluss sei geschafft, sagte Maack. "Es würde mich freuen, wenn es jetzt strikt weitergehen würde." Ende 2013 würde das Planfeststellungsverfahren anlaufen, in dem die Bürger Bedenken äußern könnten.

Dass die Gemeinde eine mangelnde Informationspolitik betreibe, wie von der Initiative kritisiert, stimme nicht, sagt der Bürgermeister: "Alle Themen werden in öffentlicher Sitzung diskutiert und sind im Ratsinformationssystem abrufbar." Zum Thema Windkraft seien auch mit der Bürgerinitiative bei einer Ortsbegehung bei Ollheim Gespräche geführt worden. Bis zum 5. Juni laufe noch die Offenlage der Windkraft-Pläne. "Alle Bedenken, die bis dahin eingehen, werden berücksichtigt", verspricht Maack. Die Abstände zur Wohnbebauung seien auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt worden. "Wir müssen auf 900 beziehungsweise 500 Meter gehen, weil wir in Swisttal sonst an die Grenzen des Möglichen kommen", sagt Maack. Deutlich größere Abstände würden Windenergie unmöglich machen.

Die Wohnanlage an der A 61 werde derzeit geprüft. "Gutachter und Spezialisten untersuchen, ob das Schutzgut Mensch hier zulässig ist", sagt Maack. "Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Menschen werden aber eine Rolle spielen." Falls die Bebauung anerkannt werde, könne er nicht sagen, ob dies das Aus für eines der Windräder sei.

In einem offiziellen Schreiben der Gemeinde an die Bürgerinitiative, das dem GA vorliegt, wird ein Ratsbeschluss zitiert, der als Antwort auf Hinweise und Vorschläge zu den Windanlagen an die Bürgerinitiative adressiert ist. Dort heißt es: "Grundsätzlich ist das Wohnen im Außenbereich allgemein nicht zulässig."

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