Krach durch die A61 Mieler klagen über Lücken im Lärmschutz

SWISTTAL-MIEL · Gemeinde Swisttal will Pläne für Schallschutz nicht weiter verfolgen. Anwohner fordern Messungen statt Berechnungen. Zwischen Lärmschutzwand und -wall klafft eine Lücke.

Nicht weiter verfolgt wird ein möglicher Lückenschluss zwischen den beiden parallel laufenden Lärmschutzwällen zur Autobahn A 61 in Miel. Das hat der Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss der Gemeinde Swisttal bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Grund: eine solche Maßnahme würde keine Verbesserung der Lärmsituation für die Wohnbebauung bringen, wie entsprechende Modellberechnungen gezeigt haben.

Die Verwaltung hatte deshalb auch angesichts der Tatsache, dass die Grenzwerte für Lärm an der Wohnbebauung unterschritten werden, empfohlen die Maßnahme nicht auszuführen und auf die Bereitstellung entsprechender Mittel im Doppelhaushalt 2019/20 zu verzichten.

Rund 150 Meter laufen der Lärmschutzwall an der Autobahn A 61 und der Lärmschutzwall zum Golfplatz Schloss Miel parallel zueinander. Die Stirnseite zur Ortslage hin ist offen. Deshalb sollte untersucht werden, ob sich der Lärmschutz verbessern würde, wenn diese Lücke in Richtung Wohnbebauung geschlossen würde. Ein von der Gemeinde beauftragtes Ingenieurbüro hatte einen Lückenschluss durch einen Querriegel in Form eines Walles als mögliche Variante dargestellt. Diese Planung hatte dann der Landesbetrieb Straßen NRW mittels eines speziellen Programms bewertet. Bei der Betrachtung der lärmtechnischen Berechnungen seien besonders der Heidgesweg und der Ginsterweg relevant, da diese der „Lücke“ am nächsten liegen, so der Landesbetrieb.

Die Berechnung zeige, dass „dieser Lückenschluss keinen Einfluss auf die Pegel im Bereich der Bebauung hat“. Auch eine Bepflanzung zwischen den beiden Wällen hätte laut Landesbetrieb keine lärmmindernde Wirkung. Seit August vergangenen Jahres ist die Lärmschutzwand entlang der Autobahn A 61 auf 1200 Metern Länge in Miel fertig gestellt. Inzwischen hat sich der Mieler Günter Aulenbach in einem Schreiben an Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner, die Ausschussmitglieder und Straßen NRW zu Wort gemeldet und erhebt „aus allen rechtlichen Gründen Einspruch“ gegen den genannten Beschluss des Ausschusses sowie „gegen den Bau des Erdwalles“ vom 4. April 2006.

Bedenken bei Berechnung von Lärm

„Während die Lärmschutzwand in weiten Bereichen zufriedenstellende Ergebnisse zeigt, muss festgestellt werden (ohne Rechenschieber, nur nach Gehör), dass vom Kopfende her über den Trichter eine starke Beschallung der Anlieger von Heidgesweg und Ginsterweg durch den Verkehr auf der Autobahn stattfindet. Die einzelnen Gründe hierfür können wir als Laien nicht benennen“, schreibt er.

Bezüglich der Berechnung von Lärm habe er erhebliche Bedenken, weil er nicht wisse, welche Lärmquellen zur Berechnungsgrundlage gehören, was hinzugezählt oder was abgezogen werde. „Für uns sind nur reale Lärmmessungen vom Flugzeug aus akzeptabel, so wie sie von der Landesregierung auch in anderen Fällen durchgeführt werden. Nur so können wir feststellen, dass wir endlich, nach über 40-jährigem Kampf, aus der roten Zone der Lärmkartierung verschwunden sind, einer Zone in der wir leider immer noch liegen“, so der Anwohner des Heidgeswegs.

Als im Jahre 2006 der Bau eines von der A 61 abgesetzten Erdwalles durch die Betreiber der Mieler Golfanlage erfolgte, hätten er selbst und seine Frau sowie weitere Anwohner von Heidgesweg und Ginsterweg schriftlich Einspruch erhoben, weil sie befürchtet hätten, dass durch den Wall zusätzlicher Lärm auf die Anlieger zukommen könnte. Damals seien ihnen „zwei verbindliche Zusagen“ erteilt worden: Erstellung eines Lärmgutachtens mit der Feststellung, dass kein höherer Lärmpegel zu erwarten sei, sowie die Vornahme eines Lückenschlusses durch Straßen NRW. „Beide Punkte haben sich leider nicht erfüllt“, so Aulenbach.

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