Gemeinde Swisttal Mitarbeiter soll Gebühren einbehalten haben

SWISTTAL · Die Gemeinde Swisttal hat sich von einem Mitarbeiter des Fachgebiets Sicherheit und Ordnung getrennt, der im Verdacht steht, von Bürgern bar eingezahlte Gebühren für sich behalten zu haben. Die Schadenssumme ist noch unklar.

Auf Anfrage des GA teilte Bürgermeister Eckhard Maack am Montag mit, er sei am 8. November 2013 schriftlich über den Verdacht informiert worden, dass ein langjähriger Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung von Bürgern eingenommene Gebühren in Höhe von jeweils 20 Euro in drei Fällen (zwei Vorfälle im August 2013 und ein Vorfall im November 2013) "möglicherweise nicht ordnungsgemäß an die Gemeindekasse weitergeleitet" habe.

Maack weiter: "Durch Abgleichung mit der Gemeindekasse ergaben sich weitere Verdachtsmomente." Auf die Frage, wie hoch die Gesamtsumme des einbehaltenen Geldes sei und wie lange der Mitarbeiter womöglich schon eingezahlte Gebühren nicht an die Gemeindekasse weitergeleitet habe, äußerte Maack sich nicht.

Unter fachanwaltlicher Beratung seien unverzüglich behördeninterne Ermittlungen aufgenommen und Zeugen vernommen worden. Danach habe sich "ein Anfangsverdacht" gegen den Mitarbeiter ergeben. Der Mitarbeiter erhielt laut Maack nach Einladung am 14. November 2013 in Anwesenheit eines Gewerkschaftssekretärs Gelegenheit, sich zu den Verdachtsmomenten zu äußern.

Maack teilt weiter mit, bei der persönlichen Anhörung habe der Mitarbeiter die Verdachtsmomente "weitgehend erklären" können. Er habe erklärt, dass er die eingenommenen Gebühren - wenn auch verspätet - in die Gemeindekasse eingezahlt habe. Überdies habe er auf Datenbankfehler verwiesen, die in der Vergangenheit zu einer fehlerhaften Anzahl der Bescheide geführt hätten.

Nach der Anhörung waren sich Gemeinde und Mitarbeiter laut Maack einig, dass das Arbeitsverhältnis wegen der Ermittlungen und der Verdachtsmomente derart belastet sei, dass es nicht fortgesetzt werden sollte. Maack: "Zwischenzeitlich haben die Parteien das Arbeitsverhältnis auf Basis einer Aufhebungsvereinbarung ohne gegenseitige Forderungsstellung einvernehmlich beendet." Laut Maack erfolgt die Kontrolle der Gebührenabrechnung im Rathaus grundsätzlich dadurch, dass Verwaltungshandlungen nur gegen vorliegende Gebühreneinzahlung bei der Gemeindekasse gewährt werden. Das heißt: Der Bürger zahlt zuerst ein, dann wird er bedient. Wie der Mitarbeiter diese Regel umging, dazu äußerte sich Maack nicht.

Der Swisttaler Bürgermeister wollte gestern auch nicht sagen, warum er die Sache nicht etwa bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei angezeigt und stattdessen eine verwaltungsinterne Aufarbeitung vorgezogen habe. Im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung will er heute die Kommunalpolitiker über den Fall informieren.

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