Nach Messerangriff unter Drogen 38-Jähriger aus Swisttal muss in eine Entziehungseinrichtung

Swisttal/Bonn · Ein 38-jähriger Mann aus Swisttal hat mit vielen Drogen experimentiert und im November 2021 einen Bekannten mit dem Messer attackiert. Nun muss er in eine Entziehungseinrichtung, entschied das Landgericht Bonn.

 Das Landgericht Bonn sah es als erwiesen an, dass ein Mann aus Swisttal unter Drogeneinwirkung einen Bekannten 2021 mit einem Messer schwer am Hals verletzt hatte.

Das Landgericht Bonn sah es als erwiesen an, dass ein Mann aus Swisttal unter Drogeneinwirkung einen Bekannten 2021 mit einem Messer schwer am Hals verletzt hatte.

Foto: dpa/Peter Steffen

Das Bonner Schwurgericht hat die Unterbringung eines 38-jährigen Mannes aus Swisttal in einer Entziehungseinrichtung angeordnet. Die Richter der 4. Großen Strafkammer sahen es als erwiesen an, dass der Mann unter akuter Drogeneinwirkung einen Bekannten in der Nacht zum 13. November 2021 mit einem Messer schwer am Hals verletzt hatte. Eine Tötungsabsicht, wie sie zunächst von der Anklage unterstellt worden war, sahen die Richter allerdings nicht.

Der Verurteilte hatte wohl viel Zeit, kannte keinen geregelten Tagesablauf. Stattdessen machte der Mann mit fast schon wissenschaftlicher Akribie Selbstversuche mit Drogen jedweder Art. Angefangen bei Kokain und Cannabis über „Magic Mushrooms“ genannte psychoaktive Pilze mit halluzinogener Wirkung bis hin zu Designerdrogen, die wohl in der Tatnacht hauptsächlich dafür verantwortlich waren, dass der 38-Jährige als schuldunfähig eingestuft werden musste, war dem Mann kaum eine Droge unbekannt. Dem Angeklagten habe es dank einer akuten Mischintoxination zur Tatzeit an Einsichtsfähigkeit gemangelt, stellte das Gericht fest.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig

Täter und Opfer waren gut miteinander bekannt, und so war es für beide offenbar fast selbstverständlich, sich gegen Mitternacht per WhatsApp zu verabreden. Der 38-Jährige sollte den neuen Roller seines gut ein Jahr jüngeren Besuchers in Augenschein nehmen. Als der fünf Minuten nach zwölf dann vor dem Haus ankam, wurde der 37-Jährige aber unversehens zunächst mit einer Prise Pfefferspray in Empfang genommen. Wenig später kam es dann zu dem Angriff mit einem Fleischermesser samt 23 Zentimeter langer Klinge. Die aus der Attacke resultierende Wunde im Hals war zehn Zentimeter lang, der Angreifer verfehlte nur knapp die Halsschlagader. Erschrocken suchte das Opfer das Weite, ohne zunächst zu bemerken, dass es aus dem Hals schwer blutete.

Obwohl die Verletzung zumindest abstrakt lebensbedrohlich war, gingen das Gericht genau wie Verteidigung und schließlich auch die Anklage nicht von einer Tötungsabsicht aus. Das Opfer hatte nämlich als Zeuge ausgesagt, dass sein Bekannter ihn zwar zunächst noch verfolgt hätte, er aber nicht ausschließen konnte, dass dieser nach ein paar Meter abgedreht habe. Die Strafkammer ist mit ihrem Urteil den gleichlautenden Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gefolgt. Da beide sofort nach der Verkündung auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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