Anerkennung von Grabfeldern vertagt Neue Kriterien für Ehrengräber

SWISTTAL · Vertagt hat der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss (HFB) die Entscheidung über die von den katholischen Kirchengemeinden Buschhoven und Odendorf beantragte Anerkennung von Gräbern als Ehrengrabstätten.

 Unter welchen Voraussetzungen Gräber als Ehrengrabstätten anerkannt werden können, soll die Verwaltung der Gemeinde Swisttal ausarbeiten.

Unter welchen Voraussetzungen Gräber als Ehrengrabstätten anerkannt werden können, soll die Verwaltung der Gemeinde Swisttal ausarbeiten.

Foto: Fuss

Zunächst soll die Verwaltung in einer Änderung der Friedhofssatzung Kriterien für Ehrengräber fassen und dem HFB ebenso vorlegen wie eine Liste der bereits bestehenden Ehrengräber.

Die Katholische Kirchengemeinde St. Katharina Buschhoven hatte beantragt, die Gräber der Priester Heinrich Schulze, Robert Löhrer und Matthias Josef Schreiber sowie des Rektors Franz Schneppen und der Gräber der Schwestern von Pfarrer Tent, Maria Tent und Katharina Henn, als Ehrengrabstätten mit unbefristetem Ruherecht anzuerkennen.

Die Katholische Kirchengemeinde St. Petrus und Paulus Odendorf hatte beantragt, das Grab von Dechant Ewald Horack kostenlos weiter nutzen zu können. Die Grabpflege würde die Kirchengemeinde weiter übernehmen. In der Begründung für den Antrag schreibt die Kirchengemeinde, dass Dechant Horack eine Persönlichkeit gewesen sei, die nicht nur den kirchlichen Bereich, sondern das Gemeindeleben in Swisttal prägnant mitgestaltet habe.

Einig waren sich die Fraktionen im HFB mit Joachim Euler (SPD) und Karl-Heinz Peters, dass die Satzung um Kriterien zur Zuerkennung von Ehrengräbern ergänzt werden muss. Eine allgemeine Formulierung wie lediglich "Verdienste um die Gemeinde" kann nicht genügen, so Monika Wolf-Umhauer: "Dann würden wir ein Fass aufmachen ohne Grenzen, dann würde das auch gelten für Ratsmitglieder, Schulleiter und viele andere." Grundsätzlich dienen Ehrengrabstätten auf Grund ihrer heimatkundlichen Relevanz einem guten Zweck, fand der CDU-Fraktionsvorsitzende Hanns Christian Wagner. Gerade, um diese wichtigen Werte für die regionale Identifikation zu erhalten, sein ein objektives Regelwerk notwendig, das Ehrengrabstätten grundsätzlich zulasse.

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