Wegen der Hochwasserkatastrophe Zwei Anwälte wollen Landrat Schuster anzeigen

Rhein-Sieg-Kreis · Sie wollen, dass die Vorgänge rund um das Hochwasser juristisch aufgearbeitet werden: Deswegen haben zwei Anwälte unter anderem Landrat Sebastian Schuster angezeigt. Der Staatsanwaltschaft Bonn liegen zurzeit gleich mehrere Anzeigen zur Flutkatastrophe vor.

 Landrat Sebastian Schuster (CDU) am Schreibtisch vor einer Karte des Rhein-Sieg-Kreises.

Landrat Sebastian Schuster (CDU) am Schreibtisch vor einer Karte des Rhein-Sieg-Kreises.

Foto: Meike Böschemeyer/MEIKE BOESCHEMEYER

Zwei Rechtsanwälte haben Landrat Sebastian Schuster, Swisttals Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner und den Betreiber der Steinbachtalsperre unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung angezeigt. Damit wollen Kolja Kreder aus Swisttal und Jan Feyerke aus Rheinbach erreichen, dass die Vorgänge rund um die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli aufgeklärt werden, wie Kreder auf Anfrage sagte.

Er sei von einigen Betroffenen angesprochen worden, ob das Verhalten der offiziellen Stellen nicht eine strafbare Handlung darstelle, und gebeten worden, ein Schreiben für die Leute vorzubereiten. „Aber es braucht nicht Hunderte Anzeigen – eine reicht“, sagte Kreder. Zusammen mit Feyerke, mit dem er über die Kirchengemeinde in Swisttal bald eine kostenlose Erstberatung für Flutopfer anbieten will, beschloss er, Anzeige zu erstatten.

Ob die Anzeige am Ende tatsächlich zu einer Verurteilung führt, lasse sich schwer beurteilen. Dem Rechtsanwalt zufolge kommt es vor allem darauf an, wem im Vorfeld der Flut wann welche Warnungen vorgelegen haben. Für Laien sei nicht erkennbar gewesen, welche Auswirkungen die Starkregenwarnung des Deutschen Wetterdienstes mit 100 bis 200 Liter Niederschlag pro Quadratmeter haben kann. Aber offizielle Stellen wie die Untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hätten das aus Sicht des Anwalts prüfen müssen. Vielleicht wäre es dann bereits am Mittwochnachmittag zur Evakuierung gekommen, mutmaßt er. „Man hätte das Hochwasser nicht verhindern können, das ist klar, aber zumindest die Toten.“

Die Strafanzeige der beiden Anwälte liegt der Staatsanwaltschaft Bonn noch nicht offiziell vor, sagte am Freitag Pressesprecher Sebastian Buß dem GA. Das könne an Verzögerungen beim Versand liegen oder an der internen Bearbeitungsstruktur. Es sei aber davon auszugehen, dass sie in den nächsten Tagen ankommt.

Laut Buß liegen bereits „eine gute Handvoll“ weiterer Anzeigen im Zusammenhang mit dem Hochwasser vor. Im nächsten Schritt prüfe die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt in Bezug auf alle möglichen Delikte – aufgrund der eingegangenen Anzeigen, aber die Staatsanwaltschaft hätte von Amtswegen her auch von sich aus ermittelt. „Dieser Prüfvorgang führt nicht automatisch zu einem Ermittlungsverfahren“, betonte der Anwalt. Auch spreche man noch nicht von „Schuldigen“. Im Rahmen der Prüfung entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob der Anfangsverdacht ausreichend ist, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Die Geschehnisse werden unter jedwedem rechtlichen Gesichtspunkt geprüft“, versicherte der Staatsanwalt.

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