Nach Streit an Flut-Infopoint Gericht spricht Rentner wegen Körperverletzung und Bedrohung schuldig

Rheinbach/Swisttal · Nach einem Streit an einem Flut-Infopoint in Odendorf im letzten Sommer stand in Rheinbach nun ein 70-jähriger Rentner vor Gericht. Er soll eine 43-Jährige bedroht und gewürgt haben.

 Am Info-Point der Fluthilfe auf dem Zehnthofplatz in Odendorf ereignete sich der Zwischenfall.

Am Info-Point der Fluthilfe auf dem Zehnthofplatz in Odendorf ereignete sich der Zwischenfall.

Foto: Stefan Knopp

Ein 70-jähriger Rentner ist vor dem Amtsgericht Rheinbach wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Anders als der Verteidiger sahen es Staatsanwaltschaft und Strafrichter als erwiesen an, dass der Swisttaler zehn Tage nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr eine 43-jährige Lehrerin und Mutter zweier Kinder gewürgt, beschimpft und gedroht hatte: „Ich bringe dich um, du Schlampe!“

Zudem habe er eine Schaufel ergriffen und den Ehemann der Frau damit bedroht. Dass die Nerven aller Beteiligten nach der Flutkatastrophe blank lagen, würdigten Staatsanwalt, Strafrichter und Verteidiger gleichermaßen. Der Anlass für den Ausraster: Am Versorgungs- und Infopoint auf dem Zehnthof Odendorf war es zu einem Disput zwischen der 43-Jährigen und der 72-jährigen Ehefrau des Angeklagten gekommen. Die Häuser beider Familien waren massiv von der Hochwasserkatastrophe betroffen und hatten einige Tage keinen Zugang zu frischem Wasser.

Streit ums Wasser

Worum es dann beim Wasserholen genau gegangen war, blieb auch nach den Schilderungen vor Gericht verschwommen. Im Kern war wohl Thema, wer „nur klares Wasser“ und wer „Schlamm“ abbekommen und infolgedessen stärker betroffen war und mehr Recht auf frisches Trinkwasser habe.

Letztlich sei die 72-Jährige so „erschüttert“ gewesen, dass sie sich zu Hause habe hinlegen müssen, gab der Verteidiger die Schilderung seines vor Gericht sichtlich aufgeregten Mandanten wieder. Dass er seine Frau „krank“ auf dem Sofa liegend vorgefunden hatte, hatte wiederum den Rentner so in Rage versetzt, dass er sich aufs Fahrrad setzte und zum Haus der anderen Familie fuhr.

An den Hals gegriffen

Dort griff er der völlig überrumpelten 43-Jährigen in deren Hausflur sofort mit beiden Händen so um den Hals, dass er sie zugleich damit in die Knie zwang, wie sie schilderte. Sie habe sich so erniedrigt gefühlt, sagte sie. Nachhaltig sichtbare körperliche Verletzungen habe sie zwar nicht erlitten, aber sie sei psychisch verletzt, wie sie unter mühsam unterdrücktem Schluchzen schilderte.

Ein Attest vom Besuch der Notfallambulanz eines Krankenhauses hatte ihr auch eine „akute Belastungsreaktion nach tätlichem Angriff“ bescheinigt und den Besuch einer Traumaambulanz empfohlen. Äußere Verletzungen seien nicht festgestellt worden. Der hinzugeeilte Ehemann „schubste“ den Rentner dann aus dem Haus, während dieser weiter versuchte, verschiedene Gegenstände zu greifen und damit den Ehemann zu attackieren, was ihm nicht gelang. Auflösen konnte die Situation erst die Polizei. sax

(sax)
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