Swisttaler Hauptausschuss Sportstättengebühren sind vom Tisch

SWISTTAL · Einstimmig abgelehnt hat der Swisttaler Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss (HFB) den Vorschlag der Verwaltung, eine Sportstättennutzungsgebühr für die gemeindeeigenen Turn- und Sporthallen zu erheben.

 Für die Nutzung der Sporthallen - das Bild zeigt Handballerinnen in Heimerzheim - müssen die Vereine in der Gemeinde Swisttal auch weiterhin keine Gebühren zahlen. (Archiv: Wolfgang Henry)

Für die Nutzung der Sporthallen - das Bild zeigt Handballerinnen in Heimerzheim - müssen die Vereine in der Gemeinde Swisttal auch weiterhin keine Gebühren zahlen. (Archiv: Wolfgang Henry)

Bürgermeister Eckhard Maack und Sascha Seniuk (FDP) enthielten sich der Stimme, die Vertreter aller anderen Fraktionen waren sich in ihrer Ablehnung einig.

Und dies, obwohl Maack den Vorstoß noch einmal begründet hatte: Sowohl die Gemeindeprüfungsanstalt als auch die Kommunalaufsicht hätten der Gemeinde die Gebühr empfohlen, um das Haushaltssicherungskonzept abzusichern. Über solche Sportstättennutzungsgebühren seien jährliche Einnahmen von 15.000 Euro zu erwarten.

"Wir brauchen diese Einnahmen, um im Jahr 2023 die schwarze Null zu schreiben", sagte Maack. Darüber hinaus gehe es auch um Gleichbehandlung der Vereine. Denn wenn die Vereine mit Außensport für die Kunstrasenplätze hohe Darlehensverpflichtungen hätten eingehen müssen, dann sollten auch diejenigen Sportler ab 18 Jahren, die die Hallen nutzten, einen Obolus zu den Betriebskosten leisten. Zumal der vorgeschlagene Betrag von drei Euro je Stunde lediglich die Energiekosten für Strom, Gas und Wasser berücksichtige.

Joachim Güttes von den Bürgern für Swisttal (BfS) wies auf die wertvolle ehrenamtliche Arbeit der Sportvereine für die Gemeinschaft hin; die Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren würde als Strafe empfunden werden. Zudem gelte es, Gerechtigkeit herzustellen in Bezug auf die Nutzung der Dorfhäuser. Laut Maack wird nur das Bürgerhaus Morenhoven für Sport genutzt, die Karnevalstanzgruppen sollten als Brauchtum von einer Nutzungsgebühr ausgenommen sein.

Güttes regte an, dass sich die Sportvereine selbst Gedanken über eine Kostenbeteiligung machen sollten und gegebenenfalls eine Regelung über einen zu gründenden Gemeindesportverband zielführend sein könnte. Das schlug auch sein Fraktionskollege Karl Heinz Peters vor. Dem pflichtete Joachim Euler (SPD) bei, er bezweifelte allerdings, ob es überhaupt eine gerechte Lösung geben könne, denn: "Fünf Fußballvereine bekommen in den nächsten zehn Jahren die gesamte Sportpauschale der Gemeinde Swisttal, das heißt, dass mindestens so lange alle anderen in die Röhre schauen.

Das ist eine absolute Ungerechtigkeit." Auch Udo Ellmer lehnte im Namen von Bündnis90/Die Grünen Hallennutzungsgebühren ab. Den Bürgern sei nicht zu vermitteln, dass "Millionen in die Sportplätze geschossen" würden, aber 15.000 Euro im Jahr an Einnahmen aus Hallennutzungsgebühren die Haushaltssicherung absichern sollten. Ebenso sei nicht nachvollziehbar, wieso Brauchtumsvereine, die mit ihren Veranstaltungen Geld einnehmen, für ihr Training nichts zahlen sollten. Ellmer forderte, wie sein Fraktionskollege Sven Kraatz, eine ganzheitliche Betrachtung und Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten. Das hielt Bürgermeister Maack allerdings alles für "ausgereizt", etwa durch Druckregler in den Duschen und geänderte Beleuchtung.

Die einzige Fraktion, die sich für die Hallennutzungsgebühren aussprach, war die FDP. Sascha Seniuk: "So lange in leeren Hallen die ganze Nacht das Licht brennt, sollen die Nutzer auch zahlen", davon ausgenommen Kinder und Jugendliche. Für die CDU hielt Hanns Christian Wagner im Zusammenhang mit den Nutzungsgebühren die Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Interessen beim Sport für sehr schwierig. Dies aber sei unabdingbar für eine schlüssige Gebührensatzung. Auch das Argument, die Gebühren seien zur Finanzierung des Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich, sei nicht nachvollziehbar.

Das sieht auch Fraktionskollege Bernd Großmann so. In einer Pressemitteilung vertritt er die Auffassung, man könne davon ausgehen, dass "bei der Vielzahl der zu verrechnenden Sporthallen und der Kleingliedrigkeit der in der Gebührensatzung festgelegten Verrechnung" ein erheblicher Teil der Nutzungsgebühren durch den Verwaltungsaufwand wieder aufgebraucht werde.

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