Aufkleber auf Gemeinde-Fahrzeugen Swisttal mahnt zur Rücksichtnahme auf Radler

SWISTTAL · Die Gemeinde Swisttal setzt Aufkleber des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs jetzt auf Fahrzeugen von Baubetriebshof und Rathaus ein. So sollen Radfahrer besser geschützt werden.

Radfahrer und Kraftfahrzeuge teilen sich häufig die Straße. Rücksichtnahme ist hier wichtig. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) bietet Fahrzeugaufkleber an, die auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern hinweisen. Die prangen jetzt auch auf allen Dienstfahrzeugen der Gemeinde Swisttal.

Die Idee stellte Volkmar Sievert von der ADFC-Ortgruppe Swisttal Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner vor, nachdem ihn ähnliche Aktionen in Köln und Bonn inspiriert hatten. Ausreichend Abstand verbessere das Sicherheitsgefühl der Radfahrer, so Sievert. Mindestens 1,5 Meter sollte der betragen. „Ein fehlendes Sicherheitsgefühl führt dazu, dass viele nicht mehr mit dem Fahrrad fahren“, sagte er bei der Vorstellung im Rathaus. Ein guter Grund für die Gemeinde, sich an der ADFC-Kampagne zu beteiligen. Denn „wir möchten Menschen aufs Rad lenken“, so Kalkbrenner. Das umfangreiche Swisttaler Konzept zum Alltagsradverkehr, vom Gemeinderat 2018 beschlossen, sei ein Beispiel für derartige Bemühungen. Die Aufklärungskampagne erfordert weniger Aufwand.

Insgesamt 15 kleinere Fahrzeuge und drei Großfahrzeuge von Baubetriebshof und Rathaus bekommen die Aufkleber. Die Bürgermeisterin schätzt die Kosten auf unter 50 Euro. Sogar für den Bagger ist einer vorgesehen. „Der wird allerdings manchmal sogar von Fahrrädern überholt“, sagte dazu der stellvertretende Baubetriebshofleiter Torsten Clemens. Ihm ist die Aktion ein Anliegen, weil er auch als Mitglied der Löschgruppe Ollheim weiß, wie gefährlich Unfälle für Radfahrer sein können. In Swisttal habe man bisher glücklicherweise keine großen Probleme, so Kalkbrenner. Damit es so bleibt, betonte Sievert ausdrücklich, dass die genannten 1,5 Meter nur ein Mindestabstand sind. Außerorts und vor allem bei Geschwindigkeiten von über 50 Kilometern pro Stunde sollten es sogar zwei Meter sein. Auch bei Kindern, unsicheren oder langsamen Fahrern am Berg sei das zu empfehlen. Eine gesetzliche Vorschrift gebe es nicht, aber die Gerichte würden diese Werte als Maßstab nutzen, so Sievert.

Was Autofahrer dabei ebenfalls nicht vergessen dürfen, ist die Straßenbreite. „Ein Fahrrad plus zwei Meter Abstand und das eigene Auto gibt oftmals mehr als die Breite eines Fahrstreifens“, sagte Sievert. Umsichtige Autofahrer überholen Radfahrer also nur dort, wo die Gegenspur einsehbar und frei ist.

Abstand nütze Radfahrern auch an anderen Stellen, teilt die Gemeinde darüber hinaus mit. Von parkenden Autos sollten sie sich rund einen Meter fernhalten, um nicht durch unachtsam geöffnete Türen verletzt zu werden.

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