Windkraftanlagen in Odendof Swisttal will Vergleich mit Enercon

SWISTTAL-ODENDORF · Um die vier Windanlagen bei Odendorf und Essig gibt es seit Längerem Rechtsstreitigkeiten. Diese sollen mit einem Vergleich ad acta gelegt werden. Den Entwurf des Vergleichs hat Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner dem Rat in nicht-öffentlicher Sitzung am Mittwoch vorgestellt.

Die Gemeinde Swisttal arbeitet an einem Vergleich mit der Firma Enercon GmbH aus Aurich, die auf einer Fläche an der B 56 nahe Odendorf und Essig vier Windkraftanlagen errichtet hat. Drei der Anlagen wären betriebsbereit, bei der vierten fehlen noch die Flügel, weil zwischenzeitlich ein Baustopp erlassen worden war.

Den Entwurf des Vergleichs hat Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner dem Rat in nicht-öffentlicher Sitzung am Mittwoch vorgestellt. In welche Richtung dieser Vergleich geht, wollte Gemeindesprecher Bernd Kreuer dem GA auf Anfrage nicht mitteilen. Lediglich, dass der Rat zuvor verschiedene Eckpunkte festgelegt habe, die das mit den Verhandlungen beauftragte Fachanwaltsbüro berücksichtigen soll. Nun gelte es noch Fragen des Rates zum vorgestellten Entwurf zu klären. Dann werde die Angelegenheit dem Planungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 17. November und anschließend wieder dem Rat vorgelegt.

Ein Fall mit langer Vorgeschichte

Um die vier Windanlagen bei Odendorf und Essig gibt es seit Längerem Rechtsstreitigkeiten. Enercon hatte bereits 2005 Bau und Betrieb der vier Anlagen auf der genannten Fläche beantragt. Nach Erlass einer Veränderungssperre durch die Gemeinde und wegen des Vorkommens der vom Aussterben bedrohten Grauammer in dem Bereich legte die Gemeinde das Vorhaben ad acta und verfolgte die Aufstellung von Konzentrationszonen nahe der Autobahn A 61. Die Bezirksregierung Köln allerdings erteilte Enercon die Genehmigung für das Odendorfer Vorhaben.

Wegen dieser Genehmigung wiederum verklagte die Gemeinde Swisttal das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung, vor dem Verwaltungsgericht Köln. Im März 2016 wurde die im Eilverfahren beantragte aufschiebende Wirkung der Klage abgelehnt. Dagegen reichte die Gemeinde über das beauftragte Fachanwaltsbüro Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Im Juli dieses Jahres dann hatte der Swisttaler Rat in nicht-öffentlicher Sitzung dafür votiert, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln einzulegen, das im Mai die Genehmigung der Bezirksregierung Köln für den Windpark bei Odendorf bestätigt hatte.

Das Verfahren ist Neuland

Die Einwohnerfragestunde zu Beginn der Ratssitzung nutzte Robert Gebhardt aus Miel zur Frage nach dem aktuellen Sachstand der drei geplanten Windkraftkonzentrationszonen nahe der A 61 bei Ollheim und Dünstekoven. Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner erläuterte, im laufenden Bebauungsplanverfahren sei die Forderung der Bundespolizei nach „erheblichen Abständen“ zu den Funkanlagen rechtlich sehr schwierig zu beurteilen. Es gebe keine gültige Rechtsprechung zu einer vergleichbaren Situation wie der in Swisttal. „Diese Situation ist neu. Insofern haben wir etwas Mühe, wie wir im Verfahren weitermachen“, sagte sie.

Auf Anfrage des GA erläuterte dazu Pressesprecher Bernd Kreuer, dass die Bundespolizei zu Beginn des Jahres 2016 in einem weiteren technischen Gutachten ihre Bedenken dargelegt habe, dass ihre Richtfunkstrecken durch die Windanlagen beeinträchtigt würden. Während der laufenden Prüfung durch Fachbüros habe es dann eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach dem Luftverkehrsgesetz zu Flugsicherungseinrichtungen gegeben. Ob dieses Urteil Auswirkungen auf die konkrete Swisttaler Situation habe, werde derzeit geprüft.

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