Schulaufsicht bemängelt Wettbewerbsverzerrung Swisttaler Apotheke darf nicht mehr in Grundschule testen

Swisttal-Buschhoven · Mitarbeiterinnen der Swisttaler Antonius-Apotheke führten bis Freitag noch Corona-Tests in der Buschhovener Grundschule durch. Doch damit ist jetzt Schluss. Die Schulaufsicht sieht in der Kooperation eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Apotheke.

 Die Antonius-Apotheke darf Kinder nicht mehr in der Buschhovener Grundschule testen.

Die Antonius-Apotheke darf Kinder nicht mehr in der Buschhovener Grundschule testen.

Foto: Hans-Peter Fuss

Weil sie eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Swisttaler Antonius-Apotheke sieht, hat die Schulaufsicht der Bezirksregierung die Kooperation mit der Buschhovener Grundschule untersagt. Am 25. Januar, als die Anordnung des NRW-Schulministeriums in Kraft trat, übernahmen Mitarbeiterinnen der Antonius-Apotheke, die auch offizielles Corona-Testzentrum ist, die nach positiven Pool-Tests notwendig gewordenen Nachtestungen vor Unterrichtsbeginn. Zur Freude der Lehrer, die von dieser Aufgabe entlastet wurden, und auch der Eltern, die ihre Kinder bei den Tests in kompetenten Händen sahen. Eine Stellungnahme von der Bezirksregierung zu dem Fall war am Freitag nicht zu erhalten.