Vor Gericht verurteilt Swisttaler hinterzog 13 Millionen Euro Umsatzsteuer
Bonn/Swisttal · Zu vier Jahren Haft verurteilt das Bonner Landgericht einen Swisttaler Familienvater. Zuvor hatte er bereits in Großbritannien im Gefängnis gesessen. Auch die amerikanische Antidrogenbehörde DEA taucht in seinem Fall auf.
Am 24. Juli 2019 hatte die 7. Große Strafkammer am Bonner Landgericht einen heute 56-jährigen Familienvater aus Swisttal wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatte die Verteidigung Rechtsmittel eingelegt und der Bundesgerichtshof fand tatsächlich kleinere Rechtsfehler in dem erstinstanzlichen Urteil. Sie betrafen allerdings nur drei der insgesamt zwölf verurteilten Fälle. Die 9. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Thomas Stollenwerk hat die bemängelten Fälle nun kurzerhand eingestellt.
Das war möglich, weil die nun eingestellten Vorwürfe insgesamt von untergeordneter Bedeutung waren: Von der im vergangenen Sommer verhängten viereinhalbjährigen Haftstrafe bleiben dem Verurteilten nun drei Monate erspart. Für die verbliebenen neun Taten setzten die Richter eine Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten fest. In der ersten Instanz hatte der Anwalt des Mannes noch auf Freispruch plädiert, dieses Mal wollte er eine Verkürzung der Haft auf vier Jahre erreichen.
Die deutsche Justizvollzugsanstalt ist nicht das erste Gefängnis, das der Verurteilte von innen sieht: Bereits im Jahr 2001 war der Mann von einem britischen Gericht wegen Geldwäsche in Verbindung mit Drogen zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Antidrogenbehörde DEA hat ihre Finger im Spiel
2015 tauchte der Gesuchte in Spanien wieder auf, wo ihn die Behörden noch im selben Jahr nicht nach Deutschland, sondern in die Vereinigten Staaten auslieferten. Offenbar, so zitierte Richter Stollenwerk aus dem erstinstanzlichen Urteil, war er in Barcelona auf zwei vorgeblich kolumbianische Investoren hereingefallen, die mit seiner Hilfe Drogengelder waschen wollten. Die Männer entpuppten sich allerdings schließlich als Mitarbeiter der US-amerikanischen Antidrogenbehörde DEA.
Die nun verurteilten Taten ereigneten sich in den Jahren 2011 und 2012. Rund 13 Millionen Euro an Umsatzsteuer sind dem Staat wohl entgangen, weil die Firma des Verurteilten Teil einer Umsatzsteuer-Lieferkette war. Das Unternehmen handelte vornehmlich mit Kupferkathoden und fungierte als zentrale Schnittstelle in einem Geflecht von Scheinfirmen, deren einziger Zweck darin bestand, mittels einer gefälschten Lieferkette die Finanzbehörden an der Nase herumzuführen und die Erstattung von gar nicht gezahlter Vorsteuer zu erwirken.
Es gebe ausreichend Indizien dafür, dass er als Organisator das Betrugsmodell mitsteuere, hatte bereits die erste Instanz festgestellt. In den vom BGH bemängelten drei Fällen sei allerdings der Nachweis, dass dem Angeklagten die Illegalität seiner Handlungen von Anfang an voll bewusst gewesen war, nicht mit Sicherheit geführt worden.