Fall am Rheinbacher Amtsgericht Swisttaler versucht Bürgermeisterin und Fachgebietsleiter zu erpressen

Rheinbach/Swisttal · Mit der betrügerischen "Malta-Masche" aus der Reichsbürgerszene wollte ein 61-jähriger Swisttaler eine geforderte Zahlung der Gemeinde Swisttal abwehren.

 Ein Swisttaler hatte versucht, die Bürgermeisterin Swisttals und einen Fachgebietsleiter zu erpressen.

Ein Swisttaler hatte versucht, die Bürgermeisterin Swisttals und einen Fachgebietsleiter zu erpressen.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Wegen versuchter Erpressung von Swisttals Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner und Fachgebietsleiter David Hennighaus war ein 61-jähriger Swisttaler vor dem Strafgericht am Amtsgericht Rheinbach angeklagt. Von der Gemeinde Swisttal hatte er binnen einer Frist von zwei Wochen „gemäß seiner AGB“ fiktive Schadensersatzforderungen in Höhe von zwei Millionen Euro von der Gemeinde verlangt, von der Bürgermeisterin 110 000 Euro und vom Fachgebietsleiter 50 000 Euro. Damit hatte der 61-Jährige die rechtmäßige Forderung der Gemeinde Swisttal auf Zahlung von rund 7364 Euro abwehren wollen.

Diese Kosten waren entstanden, weil der 61-Jährige keine ordnungsgemäße Dachentwässerung seines Eigenheims ins öffentliche Kanalnetz herstellen wollte. Im „Wege der Ersatzvornahme“ wurde diese dann von der Gemeinde Swisttal hergestellt und dem Angeklagten die Kosten von rund 7364 Euro in Rechnung gestellt. Der Angeklagte ging daraufhin mit seinen erpresserischen Geldforderungen in die Offensive. Für den Fall, dass die geforderten Zahlungen nicht geleistet würden, hatte der 61-Jährige mit der Einleitung „eines internationalen Mahnverfahrens“ gedroht. Dies ist offenbar einzuordnen als sogenannte „Malta-Masche“, eine betrügerische Methode der Reichsbürgerszene, unberechtigte Geldforderungen über ein Inkasso-Unternehmen auf Malta in Deutschland rechtswirksam werden zu lassen und einzutreiben.

Wie Recherchen im Internet ergaben, ist bislang kein Fall bekannt, dass in Deutschland jemals Klagen im Rahmen dieser „Malta-Masche“ stattgegeben worden wäre, weil es eben keine rechtliche Grundlage für diese Forderungen gibt. Die Gemeinde Swisttal wollte sich auf Anfrage zu dem Verfahren nicht äußern. Zur Verhandlung vor dem Rheinbacher Strafgericht erschien der Angeklagte nicht. Einer Strafe konnte er sich dadurch allerdings nicht entziehen. Die Staatsanwältin beantragte einen Strafbefehl nach §408a Strafprozessordnung über 60 Tagessätze zu je 25 Euro, insgesamt also 1500 Euro. Wie der Strafrichter ankündigte, werde er dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen.

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