Unfall auf B56 in Swisttal Polizei lädt flüchtigen Unfallfahrer vor

Swisttal-Buschhoven · Der Porsche-Fahrer aus Brühl, der am Montag nach einem schweren Unfall auf der B56 in Swisttal-Buschhoven weggerannt ist, ist immer noch flüchtig. Die Polizei lädt ihn nun schriftlich zur Vernehmung vor.

 Beim Unfall am Montag auf der B56 bei Buschhoven wurde ein Rollerfahrer schwer verletzt. Foto: Vogel

Beim Unfall am Montag auf der B56 bei Buschhoven wurde ein Rollerfahrer schwer verletzt. Foto: Vogel

Foto: Axel Vogel

Die Polizei hat immer noch keine Spur von dem Porsche-Fahrer aus Brühl, der am Montag bei Buschhoven einen Unfall verursacht und sich dann vom Unfallort entfernt hatte. Der Mann wird jetzt zur Vernehmung vorgeladen. Der Mann aus Brühl hatte am Montag gegen 17.30 Uhr auf der B56 bei Buschhoven einen entgegen kommenden Motorrollerfahrer übersehen, als er aus Richtung Bonn kommend nach links in den Karl-Kaufmann-Weg abbiegen wollte. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Dabei zog sich der 60-jährige Rollerfahrer schwere Verletzungen zu.

Der Porsche-Fahrer kümmerte sich jedoch nicht um den Verletzten, sondern flüchtete zu Fuß vom Unfallort. Zeugen beobachteten, wie er in Richtung Vier Bänke wegrannte. Währenddessen wurde der Verletzte notärztlich versorgt und per Rettungswagen in ein Bonner Krankenhaus gebracht.

Immer noch nicht gemeldet

Über das Kfz-Kennzeichen des Porsche stellte die Polizei die Halterin fest: eine Frau aus Brühl. Im Gespräch mit den Beamten ließ sie durchblicken, dass ihr Ehemann am Steuer gesessen haben könnte. Der wurde aber nicht zu Hause angetroffen. Bei den weiteren Ermittlungen stellte die Polizei fest, dass der Tatverdächtige nicht im Besitz einer Führerscheins ist. Ob er nie einen erworben hat oder ob ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wollte die Polizei aus Datenschutzgründen nicht sagen.

Da der Tatverdächtige sich auch bis Freitag, also vier Tage nach dem Unfall noch nicht bei der Polizei gemeldet hatte, werden die Ermittler ihn nun schriftlich zur Vernehmung vorladen. Fragen zur Art der Fahndung, etwa ob die Polizei das Wohnhaus des Tatverdächtigen in Brühl regelmäßig kontrolliert, wollte Polizeisprecher Simon Rott aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht beantworten.

Vorladung bei der Polizei

Nach Auskunft von Sebastian Buß, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, erhält der Verdächtige durch die Vorladung zur polizeilichen Vernehmung nun Gelegenheit, „sich rechtlich Gehör zu verschaffen“. Als Beschuldigter müsse er sich aber nicht zu den Vorwürfen äußern. Gleichwohl könne das Verfahren auch ohne Einlassung des Beschuldigten eröffnet und durchgeführt werden. Am Ende werde man dann sehen, ob die Beweismittel zu einer Verurteilung ausreichen.

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