Unfallflucht in Buschhoven Wie intensiv kann die Polizei nach einem Verdächtigen fahnden?

Swisttal-Buschhoven · Die Polizei ermittelt weiter gegen einen Brühler, der bei Buschhoven einen Unfall verursachte hatte und geflüchtet war. Solche Fluchten kommen häufiger vor als man denkt.

 Nach einem schweren Verkehrsunfall auf der B56 in Buschhoven ist der Fahrer des Unfallautos geflohen.

Nach einem schweren Verkehrsunfall auf der B56 in Buschhoven ist der Fahrer des Unfallautos geflohen.

Foto: Axel Vogel

Nach wie vor ermittelt die Bonner Polizei gegen einen 48-jährigen Mann aus Brühl, der am 17. Mai auf der B 56 bei Buschhoven einen Unfall verursacht hatte und dann vom Unfallort zu Fuß geflüchtet war. Die Polizei suchte sogar mit einem Hubschrauber nach dem Mann.

Sein Porsche war mit einem Motorroller zusammengeprallt. Der Rollerfahrer zog sich schwere Verletzungen zu. Schnell hatte die Polizei die Halterin des Autos anhand des Kfz-Kennzeichens ermittelt. Den Ehemann der Frau und mutmaßlichen Fahrer traf die Polizei allerdings nicht an. Darauf lud die Polizei ihn schriftlich vor.

Warum wird das Haus nicht überwacht?

Warum blieb es bei der Vorladung? Welche rechtlichen Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Polizei eine intensive Fahndung oder Überwachung eines Hauses anordnet? Dazu sagt Polizeisprecher Simon Rott: „Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung und erster Ermittlungen wurde die Anschrift der Fahrzeughalterin aufgesucht.

Der ebenfalls dort gemeldete mutmaßliche Fahrzeugführer konnte dort nicht angetroffen werden. Gleichwohl konnte der mutmaßliche Fahrzeugführer bei weiteren Ermittlungen schnell identifiziert und vorgeladen werden. Zwischenzeitlich erhielt die Polizei jedoch Kenntnis darüber, dass der Mann sich anwaltlich vertreten lässt.“

Rott erklärt weiter: „Für eine längerfristige Observation oder die Durchsuchung einer Wohnung gelten hohe rechtliche Anforderungen. In diesem Fall konnte der Tatverdächtige sehr schnell identifiziert werden. Daher waren weitergehende Maßnahmen nicht erforderlich.“

Anwalt schreibt an Polizei

Mittlerweile hat sich der Anwalt des Beschuldigten schriftlich an die Polizei gewandt. Zur Frage, ob sich der Anwalt zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten (Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis) geäußert habe, nimmt die Polizei mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen keine Stellung. Rott sagte nur, am Unfallort sowie am Auto des flüchtigen Mannes seien Spuren gesichert worden.

Wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, wird sie das Ergebnis der Staatsanwaltschaft übergeben. Die entscheidet dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens, das zur Not auch ohne Einlassung des Beschuldigten geführt und abgeschlossen werden kann.

Eine Unfallflucht wie die von Buschhoven ist für die Bonner Polizei leider Tagesgeschäft. Allein im Jahr 2020 verzeichnete sie 3954 Unfallfluchten. 1836 von diesen Fällen konnten aufgeklärt werden, eine Quote von 46,6 Prozent.

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