Prozess am Bonner Landgericht Viereinhalb Jahre Haft für Autoschieber aus Swisttal

Das Bonner Landgericht verurteilt einen Familienvater aus Swisttal wegen gemeinschaftlicher Bandenhehlerei und Urkundenfälschung. Er hat Autos nach Polen gebracht und manipuliert.

 Das Landgericht in Bonn (Symbolbild).

Das Landgericht in Bonn (Symbolbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Zur Urteilsverkündung betrat der Angeklagte lächelnd den Saal, elegant gekleidet im weißen Hemd und mit gedeckter Krawatte. Zum Prozessauftakt hatte der 47-Jährige noch mit zwei seiner Söhne vor dem Bonner Landgericht gestanden, nun wurde er als einziger seiner Familie verurteilt. Wegen gemeinschaftlicher Bandenhehlerei und Urkundenfälschung muss der Swisttaler für viereinhalb Jahre in Haft. Die Verfahren gegen seine beiden Söhne waren kurz nach Beginn des Verfahrens gegen Geldauflagen eingestellt worden.

Die 8. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Volker Kunkel sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ein führender Kopf einer Bande von Autoschiebern war. Er habe mindestens 26 in ganz Europa gestohlene oder von Mietwagenunternehmen unterschlagene Fahrzeuge unter falscher Identität und mit falschen Papieren in Deutschland und teilweise im österreichischen Salzburg zugelassen. Bei der Mehrzahl der Fahrzeuge handelte es sich um sogenannte Doubletten. Die Wagen wurden nach ihrer Beschaffung meist in die Ukraine gefahren. Dort wurden dann die Fahrzeugidentifikationsnummern ausgetauscht.

Wagen konnten problemlos weiterverkauft werden

Die sogenannte FIN findet sich bei modernen Fahrzeugen nicht nur an der Karosserie, sondern ist auch als Datensatz in Schlüssel und Bordrechner hinterlegt. So ließ sich die illegale Herkunft der Fahrzeuge verschleiern und die Wagen konnten problemlos weiterverkauft werden. „Die Qualität der Manipulationen war so hoch, dass sie in der Werkstatt oder beim TÜV regelmäßig nicht erkannt wurden“, sagte Kunkel.

Vor Gericht hatte der Swisttaler angegeben, dass er 2017 in finanzielle Probleme geraten war. Um sein Haus halten zu können, sei er auf das Angebot eines Bekannten eingegangen, gestohlene Wagen für eine Vergütung von 500 Euro pro Fahrzeug bei Zulassungsstellen in der Region anzumelden. Zu Beginn habe es sich noch um wenige Fälle gehandelt. Spätestens seit Mai 2019 sei er aber durchaus in die Führungsriege der Bande integriert gewesen, hatte der Angeklagte zugegeben. „Er hat uns zu jedem einzelnen angeklagten Fall in freier Rede Auskunft gegeben“, sagte Kunkel. Dennoch habe er seine Zweifel, ob das Geständnis wirklich umfassend gewesen sei.

Der angenommene Ertrag könnte nämlich durchaus um einiges größer gewesen sein, als die gut 11.000 Euro, die nun der Einziehung unterliegen. Rund 125.000 Euro hätten es nach dem Wunsch der Staatsanwaltschaft sein sollen – für einen Teil der Summe sollte auch die Frau des Verurteilten geradestehen. „Einzuziehende Beträge müssen aber durch kriminelle Handlungen erlangt worden sein“, erläuterte Kunkel den juristischen Hintergrund. Und das habe im Fall des restlichen Familienvermögens eben nicht zweifelsfrei festgestellt werden können.

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