Prozess in Bonn Viertes mutmaßliches Mitglied der Swisttaler Drogenbande vor Gericht

Swisttal/Bonn · Das vierte mutmaßliche Mitglied einer Drogenbande aus Swisttal steht jetzt vor Gericht. Der Mann aus den Niederlanden soll mit drei bereits verurteilten Deutschen Marihuana im Wert von gut 2,5 Millionen Euro aus Spanien eingeführt haben.

 2021 war ein Drogenhändler-Trio aus Swisttal vor dem Bonner Landgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Seit Dienstag steht das vierte mutmaßliche Bandenmitglied vor Gericht. Sie alle sollen Marihuana in Spanien eingekauft und per Paketsendung nach Swisttal geschickt haben.

2021 war ein Drogenhändler-Trio aus Swisttal vor dem Bonner Landgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Seit Dienstag steht das vierte mutmaßliche Bandenmitglied vor Gericht. Sie alle sollen Marihuana in Spanien eingekauft und per Paketsendung nach Swisttal geschickt haben.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Encrochat-Hack hat den europäischen Ermittlern unzählige Erfolge und den Gerichten viel Arbeit gebracht: Im Frühjahr 2020 hatten die Polizeibehörden der Niederlande und Frankreichs den Anbieter verschlüsselter Handys infiltriert und waren so an eine schier unglaubliche Menge von Chatprotokollen der meist kriminellen Nutzer gelangt. Auch in Deutschland hat die Auswertung der Daten zu einer Vielzahl von Verhaftungen und ersten Verurteilungen geführt. Im vergangenen Dezember war ein Drogenhändler-Trio aus Swisttal vor dem Bonner Landgericht zu Haftstrafen von zweimal sechs und einmal sieben Jahren verurteilt worden. Die Angeklagten hatten die Taten eingeräumt.

Seit Dienstagmorgen steht nun das vierte mutmaßliche Bandenmitglied vor Gericht, aber die Verteidiger des intern nur „Der Holländer“ genannten 33-Jährigen haben sich für eine komplett andere Strategie entschieden. Gleich zu Beginn beantragte der Anwalt die Aussetzung des Verfahrens und bemängelte die fehlende Aktenvollständigkeit. Im Kern geht es wohl darum, die Verwertung der in europäischen Nachbarländern gewonnenen Daten in hiesigen Prozessen zu verhindern beziehungsweise zu erschweren.

Staatsanwaltschaft spricht von „Versuchskaninchen“

Allerdings haben bislang die deutschen Oberlandesgerichte die erstinstanzlichen Urteile der Landgerichte bestätigt, einzig eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dieser Sache gibt es noch nicht. Entsprechend ist die Reaktion des Vertreters der Staatsanwaltschaft zu verstehen, die nahelegte, die Verteidigung versuche ihren Mandanten als „Versuchskaninchen“ zu nutzen, um eine derartige Entscheidung herbeizuführen. Das wies der Anwalt des Angeklagten allerdings strikt zurück.

Der Tatvorwurf ist schnell erzählt: Die vier Männer sollen Marihuana in Spanien eingekauft und per Paketsendung nach Swisttal und in benachbarte Orte geschickt haben. Hierzulande sollen die Drogen dann mit Gewinn weiterverkauft worden sein. Es geht um 22 Fälle, in denen insgesamt 494 Kilo Marihuana im Verkaufswert von mehr als 2,5 Millionen Euro eingeführt und an den Kunden gebracht worden sein sollen. Den stolzen Gewinn soll man sich dann zu viert geteilt haben.

Illegales Business in Spanien

Angefangen hatte das illegale Business mit einer Plantage in der Nähe des spanischen Alicante. Auf dem mehrere tausend Quadratmeter großen Areal hatten die bereits Verurteilten Marihuana angebaut.

Die Aktivitäten blieben der lokalen Polizei allerdings nicht lange verborgen, und schließlich wanderten zwei der drei beteiligten Freunde in eine spanische Haftanstalt. Dort lernten sie den nun vor Gericht stehenden Niederländer kennen, und nach der Entlassung wechselte man dann gemeinsam vom Anbau zum Handel. Als die Deals durch den Hack aufflogen, verhaftete die niederländische Polizei den 33-Jährigen und lieferte ihn nach Deutschland aus.

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