Kirchliche Immobilien Swisttaler Rat will katholisches Pfarrzentrum in Heimerzheim erhalten
Swisttal-Heimerzheim · Der Swisttaler Gemeinderat hat sich einstimmig für den Erhalt des katholischen Pfarrzentrums in Heimerzheim am bisherigen Standort ausgesprochen. Der Einfluss der Zivilgemeinde auf die Entscheidung der kirchlichen Gremien ist allerdings gering.
Es hat Seltenheitswert, dass sich eine Zivilgemeinde mit einer Immobilie befasst, die ihr nicht gehört. Doch in Swisttal ist das derzeit so. Die Zukunft des katholischen Pfarrzentrums im Schatten der Kirche St. Kunibert in Heimerzheim stand auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Das unter anderem deshalb, weil die Zivilgemeinde den Bau des Pfarrzentrums in den 1990er Jahren mit insgesamt 280.000 Mark mitfinanziert hatte.
Der Gemeinderat hat nun Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner einstimmig auf Antrag von Tobias Leuning (SPD) beauftragt, sich bei den kirchlichen Gremien für die Sanierung und den Erhalt des Pfarrzentrums an der bisherigen Stelle einzusetzen. Denn der Bau des Pfarrzentrums sei von der Gemeinde Swisttal mit dem Ziel auch einer öffentlichen Nutzung gefördert worden. Die Bürgermeisterin, so der Ratsbeschluss, solle sich nun ein Belegungsrecht der Gemeinde vertraglich zusichern lassen. Die Unterlagen über die damalige Bezuschussung lagerten im Keller des Rathauses und sind durch die Flut vernichtet worden. Nun sollen damalige Ratsmitglieder befragt werden, an welche Bedingungen diese Zuschüsse geknüpft waren.
Kalkbrenner für Erhalt des Pfarrzentrums
Kalkbrenner hatte sich zuvor bereits eindeutig für den Erhalt des Pfarrzentrums ausgesprochen. Nicht zuletzt deshalb, weil Heimerzheim über kein Dorfhaus verfüge und der Saal des Pfarrzentrums eine geeignete Versammlungsstätte sei. Auch Gertrud Klein (CDU) betonte die sozialen Belange. Sie sagte weiter, man dürfe nicht nur den finanziellen Aspekt sehen, wie der Kirchenvorstand es tue. Die Villa erfülle aufgrund ihres Zuschnitts nicht die Anforderungen eines Pfarrzentrums, beispielsweise hinsichtlich der Barrierefreiheit.
Udo Ellmer (Grüne) enthielt sich als einziges Ratsmitglied bei der Abstimmung. Er sagte, er könne nachvollziehen, dass die Kirchengemeinde bei sinkenden Mitgliederzahlen einen Neuanfang in der Villa plane. Als Kompromiss brachte er einen Neubau hinter dem Alten Kloster ins Gespräch.
Tobias Leuning (SPD) begründete seinen Antrag: Die Zivilgemeinde habe sich erheblich an den Baukosten beteiligt. Deshalb dürften kirchliche Gremien jetzt nicht „in kleinsten Kreisen“ alleine über die Zukunft des Pfarrzentrums entscheiden.
Kirchenvorstand contra Pfarrgemeinderat
Wie mehrfach berichtet, will der Heimerzheimer Kirchenvorstand das stark von der Flut beschädigte Pfarrzentrum an der bisherigen Stelle aufgeben, es in Erbpacht geben und ein neues Pfarrzentrum in der Villa am Alten Kloster einrichten. Einen entsprechenden Antrag hat der Kirchenvorstand an das Generalvikariat des Erzbistums Köln gestellt. Der Pfarrgemeinderat im Seelsorgebereich Swisttal möchte das Pfarrzentrum jedoch an der bisherigen Stelle erhalten.
Der Vermögensrat des Erzbistums hat sich am Donnerstag, 27. Oktober, mit dem Antrag des Heimerzheimer Kirchenvorstands befasst und einen Beschluss gefasst. Dazu teilt Domkapitular Monsignore Markus Bosbach, Hauptabteilungsleiter Entwicklung Pastorale Einheiten beim Erzbistum, auf Anfrage des GA am Donnerstag mit: „Ich habe die Koordination eines Termins mit dem Pfarrer und Vertretern der Gremien des Seelsorgebereichs (Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand Heimerzheim) beauftragt, um zunächst dort den Beschluss des Vermögensrates vorzustellen, zu erläutern und gemeinsam nächste Schritte zu überlegen.“ Zum Inhalt des Beschlusses nahm er nicht Stellung.
Gutachter ermittelt Schadenshöhe
Auf die Frage nach den Kosten einer Sanierung des Pfarrzentrums schreibt die Pressestelle des Erzbistums, ein Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe am Pfarrheim sei beauftragt und derzeit in Arbeit. Für größere Baumaßnahmen in den Kirchengemeinden des Erzbistums Köln gelte die sogenannte kirchliche Bauregel. Diese sehe drei Genehmigungsschritte vor, die jeweils auf Antrag eines Kirchenvorstandes im Vermögensrat beraten und entschieden werden: zunächst die Vorplanungsgenehmigung, dann die Vollplanungsgenehmigung und schließlich die kirchliche Baugenehmigung. Der Kirchenvorstand Heimerzheim habe demgemäß eine Vorplanungsgenehmigung beantragt. Mithin sei also kein „Grundsatzbeschluss“ gefasst worden.
Auf die Frage des GA, ob eine Gemeindeversammlung denkbar sei, ob dort geäußerte Meinungen in die Entscheidung über den künftigen Standort des Pfarrzentrums einfließen könnten oder ob es nur darum gehe, einen bereits gefassten Beschluss der Gemeinde zu verkünden, antwortete die Pressestelle des Erzbistums: „Nach Kommunikation des Ergebnisses der Befassung im Vermögensrat an den Kirchenvorstand und den Pfarrgemeinderat werden Mitarbeitende des Generalvikariates mit den Verantwortlichen in Heimerzheim und im Seelsorgebereich Swisttal die nächsten Schritte beraten. Hierzu kann auch eine Gemeindeversammlung gehören. Das Erzbistum hofft weiterhin auf einen konstruktiven Dialog der örtlich Verantwortlichen zum Wohle einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Lösung. Die Mitglieder des Vermögensrates haben dazu wertvolle Hinweise gegeben, die aber zunächst den Gremienverantwortlichen vor Ort vorgestellt werden.“