Urteil am Landgericht Bonn Freisprüche im Fall einer Hanfplantage in Euskirchen

Bonn/Euskirchen · Drei Männer standen vor dem Bonner Landgericht. Der Vorwurf lautete: Beteiligung an einer Cannabis-Plantage im Euskirchener Ortsteil Wüschheim. Nun hat die Kammer das Trio freigesprochen.

 Das Bonner Landgericht hat drei Männer freigesprochen.

Das Bonner Landgericht hat drei Männer freigesprochen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Seit dem 20. August mussten sich zwei Männer (30 und 32 Jahre alt) und ihr Vater vor der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Dem Trio und einem weiteren, 31-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, an einer Cannabis-Plantage im Euskirchener Ortsteil Wüschheim beteiligt gewesen zu sein. Nun hat die Kammer die drei Männer freigesprochen, das Verfahren gegen den vierten Angeklagten war bereits zuvor eingestellt worden.

Ein kleines Wort machte den großen Unterschied: Nicht vom „Vater“ der beiden Angeklagten habe er gesprochen, sondern von deren „Fahrer“, sagte ein verurteilter Drogenhändler vor Gericht als Zeuge aus und verhalf dem 30- und dem 32-Jährigen damit zu dem Freispruch.

Sieben Angeklagte

Im Februar 2017 ließ die Polizei zwei Cannabisplantagen hochgehen, eine in einer Lagerhalle in Köln-Zollstock, die zweite in dem Eifelörtchen. Insgesamt wurden nach dem Zugriff sieben Personen angeklagt, denen die Beteiligung an den illegalen Gewächshäusern vorgeworfen wurde.

Der „Elektriker“ und der „Gärtner“ der Anlage wanderten für jeweils drei Jahre und drei Monate in den Knast, der Haupttäter sogar für sechs Jahre und neun Monate. Die Verfahren gegen die vier übrigen mutmaßlichen Hanfbauern wurden aber aus verfahrenstechnischen Gründen abgetrennt.

Freispruch trotz Zweifel

Auf den 55-jährigen Vater der beiden Mitangeklagten war die Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle im Dezember 2016 gestoßen: Im Kofferraum seines Wagens fanden die Beamten ein Paket mit 1200 Hanf-Setzlingen. Der Mann konnte aber vor Gericht erfolgreich darlegen, dass er den Inhalt des Paketes nicht gekannt habe. Vielmehr habe er zunächst im Erdgeschoss des dreigeschossigen Wüschheimer Baus gearbeitet, in dessen Zwischengeschoss die Plantage untergebracht war. Von den illegalen Aktivitäten über ihm habe er aber nichts gewusst. Für einen Lohn von 400 Euro habe er das Erdgeschoss entrümpeln sollen. Nach getaner Arbeit sei er dann gefragt worden, ob er nicht für weitere 200 Euro noch nach Aachen fahren und das besagte Paket abholen könne.

Eine Aussage, die ihm nicht widerlegt werden konnte – alle anderen Beteiligten bestätigten die Aussage des Vaters. Ganz ähnlich war es im Fall der Söhne: Hier stand aber noch die alte Aussage des bereits verurteilten Haupttäters im Raum, der Bote aus der Verkehrskontrolle sei der Vater seiner Mittäter gewesen. Weil diese alte Aussage die einzige Spur war, die die beiden Söhne letztlich belastete und der Mann sich als Zeuge auf das eingangs erwähnte Verständnisproblem berief, blieb nichts Belastendes mehr übrig. Die Kammer sprach daraufhin trotz erheblicher Zweifel auch die beiden Söhne frei.

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