Urteil am Bonner Landgericht Mann muss wegen Vergewaltigung mehrere Jahre in Haft

Kreis Euskirchen/Bonn​ · Das Landgericht Bonn hat einen Mann wegen Vergewaltigung einer Praktikantin zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 34-Jährige hatte die Tat bis zum Schluss abgestritten.

 Ein 34-Jähriger muss wegen Vergewaltigung einer Praktikantin ins Gefängnis.

Ein 34-Jähriger muss wegen Vergewaltigung einer Praktikantin ins Gefängnis.

Foto: dpa/Arne Dedert

Wegen Vergewaltigung einer Praktikantin hat die 2. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts am Mittwoch einen 34-jährigen Mann zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte die Tat als stellvertretender Leiter eines Baumarkts im September 2021 begangen.

Drei Monate vor dem Vorfall in dem Baumarkt war der Mann vom Amtsgericht Euskirchen wegen Kaufs von Marihuana zu einem Jahr verurteilt worden. Seine Bewährung wird wohl aufgehoben, sodass der Mann jetzt über vier Jahre ins Gefängnis muss.

Richter haben keine Zweifel an Aussage des Opfers

Der Angeklagte hatte die Vergewaltigung bis zum Schluss abgestritten. Die Richter hatten jedoch keine Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Zeugenaussage. „Wir glauben ihr in allen Punkten“, hieß es vor Gericht.

Nach dem Übergriff war sie nach Hause zu ihrer Mutter gefahren und hatte ihr von dem Vorfall erzählt. Die Mutter und der Vater rieten, die Polizei einzuschalten. Am 1. Oktober erstattete die Tochter online Anzeige.

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