Ahnenforschung Wachtberger auf der Suche nach ihren Wurzeln
Wachtberg · Archivarin Ingrid Sönnert weiß, wie Ahnenforscher an die wichtigsten Informationen kommen. Die erste Quelle sind Eltern, Großeltern und Verwandte.
Viele Menschen beschäftigt irgendwann im Leben die Frage nach den Wurzeln der eigenen Familie. Die verschlungenen Pfade, auf denen man die Geheimnisse der eigenen Vergangenheit enthüllen kann, zeigte die Ingrid Sönnert, ehemalige Archivarin in Meckenheim, im Kurs „Einmaleins der Familienforschung“ der VHS-Voreifel. Systematische Suche, gepaart mit dem Wissen, was man wo findet, führe zum Ziel, erfuhren die 14 Kursteilnehmer.
„Ich suche schon seit etwa zehn Jahren nach Informationen zu meiner Familie“, erzählte Marlies Schneider. Herausgefunden habe sie leider fast gar nichts, obwohl sie auch schon bei früheren Nachbarn nachgeforscht hatte. Weil der größte Teil der Familie verstorben sei, habe sie auch da niemanden gefunden, der Auskunft geben konnte. „Mich interessiert Geschichte allgemein“, sagte sie und wünschte sich wirkungsvolle Ansatzpunkte, um in ihrer persönlichen Historie ein paar hundert Jahre zurückgehen zu können. Bisher wusste sie nur, dass der Vater aus Wuppertal stammte und es ihren Mädchennamen „Cleff“ in dieser Schreibweise nicht so häufig gab.
„Es gibt noch einige, die mit K am Anfang geschrieben werden“, so Schneider. Ob die aber den gleichen Stamm haben, wusste sie bisher nicht.
Die ersten Informationsquellen seien immer Eltern, Großeltern und andere Verwandte, erklärte Sönnert. Gleich ob man sich auf die Suche begibt, weil man sich für Geschichte interessiert oder alte Fotos gefunden hat, deren Quelle man erkunden möchte, gebe es außer den Verwandten noch andere Forschungsansätze. „Es gibt Aufzeichnungen, die auf die französische Gesetzgebung von 1792 zurückzuführen sind und deshalb bis ins Jahr der ersten Umsetzung des Gesetzes im Jahr 1798 zurückreichen“, klärte Sönnert über einen großen Informationsfundus auf. Allerdings gelte das lediglich für das linksrheinische Rheinland, weil am rechten Niederhein ab 1815 wieder preußisches Recht galt, könne man dort in den persönlich relevanten Jahren ausschließlich in den Kirchenbuchduplikaten suchen.
Erst ab 1875 wurden Personenstandsgesetze erlassen, die im gesamten damaligen Reich ab Januar 1876 ein Standesamtswesen begründeten. Um die Aufzeichnungen zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen in jedem Fall zu erhalten, gab es eine doppelte Buchführung mit der Vorgabe, die erste Aufzeichnung getrennt von den zweiten aufzubewahren. Informationen aus diesen Büchern kann jeder erfragen, der in gerader Linie mit den Menschen verwandt ist, nach denen er fragt. „Sie erhalten also Daten ihrer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern, nicht aber die von Onkeln oder Tanten“, so Sönnert. Eine weitere Voraussetzung sei, dass die Kommune einen Archivar habe, der sich um die Vorlage der relevanten Dokumente kümmert.
Dann könne man die Geburtsregister für die letzten 110 Jahre im Stadt- oder Gemeindearchiv einsehen. Heiraten seien nach dem 2009 novellierten Personenstandsgesetz aus den letzten 80 Jahren einsehbar, das Sterberegister für die letzten 30 Jahre. Mache man per Antrag jedoch ein berechtigtes Interesse aufgrund ernsthafter privater Familienforschung geltend, fände man unter Umständen auch ältere Daten.
Die zweite, wichtigste Quelle seien die Kirchenbücher, in denen Geburten und Taufen der letzten 120 Jahre, Trauungen der letzten 100 und Todesfälle der letzten 40 Jahre verzeichnet seien. In Nordrheinwestfalen finde man die Duplikate der Kirchenbücher für das Rheinland im Personenstandsarchiv im Rheinland und für Westfalen in Detmold. Auch online gebe es Möglichkeiten unter www.archion.de , in dem man die Daten der evanglischen Kirche findet, oder www.ancestry.de für die katholische Kirche.