Illegaler Schrebergarten in Pech? Anlieger fühlen sich vom Rhein-Sieg-Kreis alleingelassen

Wachtberg-Pech · Auf einmal war er da, der kleine Garten im Landschaftsschutzgebiet in Pech. Sehr zum Unmut der Anlieger, die über Lärm- und Umweltbelästigung klagen. Während die Pächter des Grundstücks einen Bauwagen auf Weisung des Rhein-Sieg-Kreises entfernen mussten, ist eine Frage weiter ungeklärt.

 Der Schrebergarten ist mittlerweile in den Winterschlaf gefallen.

Der Schrebergarten ist mittlerweile in den Winterschlaf gefallen.

Foto: Privat

Hat man die verkehrsreiche L 158 verlassen und ist gen Tal in den Grünen Weg eingebogen, wird es in Pech idyllisch und ruhig. Doch einige Anwohner des Dahlienwegs fürchten seit Längerem um diesen Zustand. Denn auf der anderen Seite des Godesberger Bachs, hinter ihren eigenen Gärten, sei im Frühjahr auf einmal ein illegaler Schrebergarten entstanden.

„Das Biotop, was sich dort über lange Jahre entwickelt hat, ist einfach abgefräst worden“, kritisierte ein Anlieger, der seit 45 Jahren in Pech wohnt und anonym bleiben möchte. „Hier entsteht ein Naturgarten“, war im September noch außen an besagter Fläche zu lesen, auf dem Grundstück selbst ließen sich Beete mit Pflanzen ausmachen. Und ein Bauwagen. „Der war fest verankert und durfte dort gemäß Paragraph 35 des Baugesetzbuchs gar nicht stehen“, betonte ein anderer Nachbar. Weshalb man dies – wie auch die rege Nutzung des Schrebergartens – dem Rhein-Sieg-Kreis mitteilte.

Der Bauwagen ist entfernt worden

„Der Eigentümerin wurde vom Bauaufsichtsamt aufgegeben, den Bauwagen zu beseitigen“, teilte ein Mitarbeiter der Pressestelle des Kreises in dieser Woche auf Anfrage mit. Die Nachkontrolle erfolge noch. Doch der Bauwagen verschwand samt Schild bereits im Oktober, wie die Anlieger erzählten. „Aber der nicht rechtmäßige Gemüsegarten beziehungsweise die Reste davon sind noch immer vorhanden, und dazu haben wir vom Kreis auch nichts weiter gehört“, erklärte einer von drei Unterzeichnern des Beschwerdebriefes. Die Eigentümerin selbst war nicht zu erreichen.

Einer von ihnen habe das Brachland, wie sie es nennen, selbst pachten wollen – damit wieder Ruhe einkehre. Telefonate seien aber leider irgendwann nicht mehr beantwortet worden. „Die Familie, die den Garten von der Eigentümerin gepachtet hat, ist häufig mit dem ganzen Freundeskreis dagewesen, es wurde direkt am Wald gegrillt, und Toiletten für die Notdurft gibt es auch nicht“, so der dritte Nachbar. Zudem seien Autos über die Waldwege gefahren, was nicht nur Anwohner, sondern auch Tiere, die zum Gewässer wollen, störe. Weshalb die Beschwerdeführer auch von „Umwelt- und Lärmbelästigung“ sprechen.

Der Kreis äußert sich nicht zum Schrebergarten

Sie würden sich vom Kreis alleingelassen fühlen bei der Frage, was denn auf der anderen Seite des Baches erlaubt sei und was nicht. Und in der Tat gab man sich bei den zuständigen Stellen auch dem GA gegenüber eher verschlossen: „Die Anlieger können allgemein baurechtlich nur dann gegen den Nachbarn vorgehen, wenn es sich um rechtswidrige Vorhaben (‚Schwarzbauten‘) handeln würde, die gleichzeitig gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen, also ‚rücksichtslos‘ wären. Bei einer reinen gärtnerischen Umgestaltung wäre das nicht der Fall. Das wäre dann eher von der Naturschutzbehörde zu verfolgen, denn das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet.“

Auf die konkrete Nachfrage, ob denn auf diesem Flurstück im geschützten Gebiet eine Art Schrebergarten ohne feste Aufbauten zulässig sei, gab es keine Antwort. Stattdessen aber den Verweis auf die Schutzgebietsverordnung für Alfter und Wachtberg vom 31. August 2006. Diese hat zwar zehn Paragrafen mit vielen Unterpunkten zum Charakter und Zweck der Gebiete, zu Verboten und Ausnahmen beispielsweise zum Campen, zu Folientunneln oder Weihnachtsbaumkulturen – zu Privatgärten findet sich aber nicht wirklich etwas. Der nahende Winter lässt das Thema Schrebergarten qua Temperaturen erstmal ruhen, aber die Kritiker sagen: Der nächste Frühling kommt bestimmt.

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