Alte Kirche St. Gereon in Wachtberg Erzbistum Köln will leer stehende Kirche nicht aufgeben
Wachtberg-Berkum · Seit Jahren ist die alte Kirche St. Gereon in Berkum verlassen. Eine Profanierung des Gebäudes kommt nicht in Betracht. Stattdessen soll eine frühere Nutzung wieder aufleben.
Was tun mit einer leer stehenden Kirche, aus der 2017 die letzten Pächter, die evangelische Kirchengemeinde Wachtberg, ausgezogen sind? Die Katholische Kirchengemeinde St. Marien hatte ihre alte Kirche St. Gereon in Berkum vereinzelt für Ausstellungen genutzt. Ansonsten ist vor allem der Glockenturm in Betrieb. Er schlägt die Stunden und ruft zu den Gottesdiensten in St. Maria Rosenkranzkönigin, denn die 1971 geweihte Kirche hat keinen eigenen Turm. Auch Kunstwerke wie Statuen, eine geschnitzte Madonna und ein Gemälde zogen seinerseit in den größeren Neubau um.
Die alte Kirche St. Gereon, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Kirche St. Gereon in Niederbachem, hat seit dem Auszug der Protestanten keine Nutzung mehr. Erzbistum Köln und Gemeinde halten trotzdem an dem Altbau fest. Eine Profanierung, wie bei anderen leerstehenden Kirchen im Rheinland, ist nicht geplant, wie die Pressestelle des Erzbistums auf GA-Anfrage mitteilte: „Derzeit gibt es weder von Seiten der Kirchengemeinde St. Marien noch von Seiten des Erzbistums Köln Überlegungen zu einer anderweitigen Nutzung oder einer Profanierung der alten Kirche St. Gereon in Berkum.“ Für die laufende Bauunterhaltung beider Kirchengebäude in Berkum erhalte die Kirchengemeinde St. Marien entsprechende Zuweisungspauschalen vom Erzbistum Köln, so die Pressestelle.
Seit 2005 wurden im Erzbistum Köln 24 Kirchen profaniert. „Neun Kirchen sind zurzeit außer Dienst gestellt, ihre Profanierung wird geprüft“, teilte eine Sprecherin mit. „Dem Erzbistum Köln ist es ein hohes Anliegen, möglichst viele Kirchengebäude als solche zu erhalten, auch wenn sich nicht ausschließen lässt, dass im Zuge der zukünftigen Entwicklung auch über die Aufgabe weiterer Kirchengebäude nachgedacht werden muss.“
Wenn dieser Fall eintrete, werde ein solcher Prozess intensiv begleitet. „Denn für Gemeindemitglieder, Pfarrer und pastorale Dienste einer betroffenen Kirche hängen viele persönliche Erinnerungen an dem Gebäude. Die Würdigung und Verabschiedung eines Kirchorts, zu dem eine starke emotionale Bindung besteht, ist daher auch ein Ereignis, das seelsorgerisch aufgefangen werden muss“, so die Sprecherin.
Bauliche, juristische und finanzielle Aspekte
Zum grundsätzlichen Verfahren: Bevor der Erzbischof über eine Profanierung entscheidet, findet „eine intensive Prüfung und Beratung“ statt. „Hier spielen insbesondere pastorale Aspekte eine Rolle, aber auch bauliche, juristische und finanzielle Punkte“, erläutert die Pressestelle. Auch die Kunstkommission und der Priesterrat geben ein Votum ab. Der Anstoß kommt in der Regel von der Kirchengemeinde selbst: Pfarrer und Gremien stellen Anträge. Vom Antrag bis zur Entscheidung über eine Profanierung vergehen in der Regel mehrere Jahre.
„Im Rahmen dieses Prozesses wird auch intensiv über eine mögliche Um- oder Nachnutzung des Gebäudes beraten. Wenn am Ende die Entscheidung für eine Profanierung fällt, muss zuvor die anschließende Nutzung feststehen“, so die Sprecherin. Die Kirche darf laut Kirchenrecht „profanem, aber nicht unwürdigem Gebrauch zurückgegeben werden“. Welche Nutzung für eine profanierte Kirche in Frage komme, könne nur im Einzelfall entschieden werden.
Mehrere Kirchen als Veranstaltungsorte
In Bonn wurde bereits die Kirche St. Helena am Rande der Altstadt profaniert, die seitdem ein Kulturort ist. Für Wachtberg ist eine Kulturnutzung im Gespräch, ohne St. Gereon zu profanieren. „Im Kirchenraum der alten Kirche fanden bis zur Corona-Zeit Konzerte und Ausstellungen statt. Diese temporären Nutzungen sollen möglichst wieder aufleben“, so das Erzbistum. Die Turmuhr schlägt ohnehin weiter.