Prozess in Bonn Einbrecher verlor Krankenkassenkarte am Tatort

WACHTBERG · Ein einschlägig vorbestrafter Schrotthändler muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Dass die Ermittler dem Mann auf die Spur gekommen sind, ist dem Täter selbst zuzuschreiben.

Prozess in Bonn: Einbrecher verlor Krankenkassenkarte am Tatort
Foto: dpa

Wo sind die Hunde? Die Eheleute waren beunruhigt. Normalerweise warten die beiden Labradore schwanzwedelnd an der Eingangstür und schauen heraus“, erzählte der 53-jährige Hausherr jetzt als Zeuge vor dem Bonner Amtsgericht. Aber an diesem 28. November 2015, die Wachtberger Eheleute kamen von einem Adventscafé in einer Schule, stimmte etwas nicht. Als sie Tür öffneten, hörten sie das heisere Jaulen ihrer Tiere: Sie fanden ihre Hunde im Wohnzimmer eingesperrt.

„Als wir dann die Unordnung sahen, wurde uns schlagartig klar: Hier ist eingebrochen worden.“ Ihre Hunde, die sicher gebellt hatten, hatten den Fremdling nicht vertrieben, aber ihn bei der Arbeit gestört. Eingesteckt hatte er vor allem Uhren und Schmuck. Eine Beute im Gesamtwert von 13.000 Euro.

Tage nach dem Einbruch jedoch machten die Eheleute einen überraschenden Fund: Unter ihrem Küchentisch entdeckten sie eine Krankenkassenkarte mit dem Passfoto eines Fremden. Diese unfreiwillige Visitenkarte brachte die Ermittler auf die Spur eines 44-jährigen Schrotthändlers, der seit Jahren bereits justizbekannt ist: 19 Vorstrafen. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des 44-Jährigen wurde haufenweise Schmuck, Uhren, auch Parfüm gesichert. Darunter auch ein Armband, das die 48-jährige Ehefrau individuell zusammengestellt hatte und eindeutig identifizieren konnte.

„Ich bunkere doch keine Beute in meiner Privatwohnung“, entrüstete sich der Angeklagte, der den Vorwurf bis zum Schluss bestritt, in seinem Bonner Prozess. Wie denn das auffällige Armband in seinen in Besitz komme, wollte die Richterin wissen. „Das habe ich günstig in einem sozialen Kaufhaus in Tannenbusch gekauft und meiner Ehefrau geschenkt.“ Aber solch einen Schmuck, erklärte ein Mitarbeiter des Kaufhauses, würden sie nicht verkaufen. Schließlich seien sie auf Schenkungen aus Haushaltsauflösungen angewiesen. Da sei in der Regel kein Schmuck dabei. Und schließlich sei ihr Kaufhaus erst seit Juli 2016 in Betrieb. Fast ein halbes Jahr nach dem Einbruch.

Auch die Geschichte, wie die Gesundheitskarte unter den Küchentisch der Eheleute geraten ist, wurde dem Angeklagten nicht geglaubt. „Ich muss die Karte, die ich immer in der Hosentasche trage, beim Schrotten verloren haben.“ Da müsse sie jemand gefunden haben, der sie in die Küche der Eheleute abgelegt hat, nur „um ihm eins auszuwischen“.

„Zuviel der Zufälle“, meinte die Amtsrichterin, die den 44-Jährigen schließlich zu anderthalb Jahren Haft verurteilte. Eine Bewährung kam – bei so vielen Vorstrafen – nicht mehr in Frage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort