SV Niederbachem Expertin: Kunstrasenplatz könnte sich rechnen

WACHTBERG · Zwei Vereine in der Gemeinde Wachtberg haben bereits eine derartige Sportstätte, an denen heute kaum noch ein Weg vorbeiführt: Die Rede ist von einem Kunstrasenplatz, über den sich der SV Pech und der SV Wachtberg freuen können. Nachziehen möchte möglichst bald auch der SV Niederbachem. Darum hat der Verein, wie berichtet, in einer Art Modellprojekt einen Antrag "auf Verbesserung der Sportförderung durch Einführung eines Betriebes gewerblicher Art" bei der Gemeinde gestellt.

Dabei handelt es sich im weitesten Sinne um eine Art "Leasingmodell", erklärte SV-Vorsitzender Hartwig Stock: "Die Gemeinde finanziert den Bau über zinsgünstige Kredite der NRW Bank, und der SV Niederbachem least dann die fertige Anlage."

Ob sich so etwas rechnet, darüber informierte am Mittwochabend eine Expertin den Ausschuss für Bildung, Generationen, Sport, Soziales und Kultur. Genauer gesagt: Eine Vertreterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Harzem und Partner stellte den Ausschussmitgliedern eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vor. So viel vorweg: Entschieden wurde am Mittwoch nichts, vor allem auch deshalb nicht, weil die Gemeinde bislang noch auf den Sportentwicklungsplan Wachtberg wartet.

Tätig geworden ist Wirtschaftsprüferin Astrid Stönner nach einem Auftrag der Gemeinde Ende Juni. Sie geht davon aus, dass der SV Niederbachem den Unterhalt der Anlage selbst bestreitet. Drei Alternativen hatte sie unter die Lupe genommen: Bei Variante 1 umfassen die Berechnungen den Bau eines Kunstrasenplatzes mit Tribüne, Zaun und Spielerkabinen. Einschließlich Mehrwertsteuer würde das Bruttoinvestitionen von rund 446.000 Euro nach sich ziehen. In der Untervariante 1b wurde nur ein Kunstrasenplatz berücksichtigt, was etwa 389.000 Euro kosten würde.

Die große Lösung wäre laut Stönner die Variante 2, die mit 468.000 Euro zu Buche schlägt: Dafür würde der SV Niederbachem dann neben einem Kunstrasenplatz, Tribüne, Zaun und Spielerkabinen auch noch eine Sprintbahn und eine Weitsprunggrube bekommen, was für den Schulsport und die Austragung von Bundesjugendspielen nicht uninteressant wäre, wie sie ausführte.

Beim Vergleich der Alternativen sagte die Expertin: "Wegen des geringen Investitionsvolumens ist die Alternative 1b sehr vorteilhaft." Und zwar auch mit Blick auf den Status Quo, das heißt im Vergleich zum derzeitigen Ascheplatz des SV Niederbachem. Auf Platz zwei kam bei ihr die Alternative 1, auf den dritten Platz die große Lösung

Günstig aus steuerrechtlicher Sicht wären diese Varianten aber nur dann, wenn sich ein sogenannter "Betrieb gewerblicher Art" (BgA) für Sportstätten gründen ließe, führt Astrid Stönner aus. So mit Blick auf den Vorsteuerabzug. Für die Anerkennung eines BgA müssen freilich vier Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um eine selbstständige Einrichtung handeln, die einer nachhaltigen wirtschaftliche Tätigkeit nachgeht und die Absicht hat, Einnahmen zu erzielen. Ganz wichtig ist zudem "Es muss ein Jahrumsatz von über 30.678 Euro erzielt werden", führte Stönner aus.

Der letztgenannte Punkt ist für die Wirtschaftsprüferin auch der Knackpunkt: Der Mindestumsatz wird nach ihren Berechnungen nicht erfüllt, "so dass die Voraussetzungen für eine steuerliche BgA nicht vorliegen". Eine Alternative, die Astrid Stönner ins Spiel brachte, aber nicht durchgerechnet hatte: Eventuell mehrere oder alle Sportsstätten der Gemeinde in einem BgA einzubringen.

Lässt sich eine BgA nicht realisieren, wäre nach Aussage von Stönner allein die Variante 1b noch vorteilhafter zum Istzustand. "Die anderen Varianten belasten den Haushalt zu stark und sind nicht besser im Vergleich zum Status Quo." Dabei hat Bernd Becker (SPD), der den Ausschuss leitete, allerdings grundsätzliche Zweifel, ob der SV Niederbachem den Unterhalt überhaupt gestemmt bekommt. "Schließlich reden wir von Jahren."

Von der FDP-Ratsherr Jürgen Meinberg zu seiner Bewertung gefragt, sagte Bürgermeister Theo Hüffel, er wolle nicht allein auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsanalyse entscheiden, sondern auch den Sportentwicklungsplan von Professor Lutz Thieme abwarten. Schließlich gehe es auch um grundsätzliche Fragen wie den Schulsport, die Verbesserung des Staus Quo und die Frage, ob sich auch andere Sportstätten in eine BgA einbringen lassen. Mit dem Vorschlag, das Vorliegen des Sportentwicklungsplans abzuwarten, konnten auch die anderen Ausschussmitglieder gut leben. Im Dezember soll das Papier laut Becker vorliegen.

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