Grundschulen in Wachtberg Familie klagt gegen OGS-Gebühr

Wachtberg · Ein Wachtberger sollte für die Tochter seiner Lebensgefährtin OGS-Gebühren zahlen. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht nur die Mutter in der Pflicht und gibt den Klägern recht. Jetzt muss die Gemeinde Wachtberg Gelder zurückerstatten.

Mit einem spannenden Fall ist die 32. und letzte Ratssitzung der laufenden Wahlperiode zu Ende gegangen. Der Rat beschäftigte sich mit einer auf den ersten Blick eher unspektakulären Änderung der Satzung für die Beiträge der Offenen Ganztagsschule (OGS). Auslöser dafür war jedoch eine Ende Juni vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster abgelehnte Berufung der Gemeinde Wachtberg.

Geklagt hatte ein Paar, das zwar zusammenlebt, bei dem der Lebensgefährte aber nicht der leibliche Vater der Tochter ist. Das Sorgerecht liegt laut Gemeindesprecherin Margrit Märtens bei der Mutter. Das Einkommen des Lebensgefährten, so geht es aus den Verwaltungsunterlagen hervor, war aber trotzdem zur Bestimmung der OGS-Gebühr herangezogen worden. „Wie viel und für welche Monate die Gemeinde zu viel gezahlte Gebühren zurückzahlen muss, wird gerade ermittelt“, sagte Märtens auf Anfrage.

Das OVG Münster beanstandete die Ungenauigkeit der Satzung

Im Wesentlichen hatte das OVG Münster den Paragrafen 3 der Elternbeitragssatzung der Gemeinde Wachtberg als „zu unbestimmt“ angesehen. Darin wurden bislang auch die den Eltern gleichgestellten Personen, sofern sie mit dem Kind und einem Elternteil in einem Haushalt lebten, als Beitragsschuldner für die Elternbeiträge der offenen Ganztagsschule herangezogen.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass das Zusammenleben nicht automatisch zu einer „kumulativen Beitragsschuldnerschaft“ des Lebensgefährten neben der Kindesmutter führe – er also nicht zahlen muss. Die zweite Argumentationslinie der Richter zielte darauf ab, dass der Lebensgefährte nicht als Erziehungsberechtigter angesehen werden kann, weil es dafür keine erforderliche Vereinbarung mit der „personensorgeberechtigten Kindesmutter“ gab.

Berufung der Gemeinde wird abgewiesen

Da nach dem verlorenen Erst-Prozess nun auch die Berufung der Gemeine aussichtslos war, hatte sich die Verwaltung entschlossen, den Paragrafen schnell anzupassen. Die geänderte Satzung hatte bis zum Bildungsausschuss im August noch nicht vorgelegen, weshalb die Verwaltung seinerzeit sozusagen um blindes Vertrauen bat: „Wir würden dann in die Lage versetzt, den Schulneulingen einen rechtssicheren Vertrag anzubieten“, so die damalige Vorlage. Jetzt musste pro forma noch der Rat zustimmen.

Was er auch tat. Parallel dazu jedoch wünschte sich Oliver Henkel (Grüne), auch andere bisher durch den alten Paragrafen Benachteiligte zu entlasten. „Wir sollten als Gemeinde die Größe zeigen, den Fehler zu korrigieren“, so Henkel. Denn die Widerspruchsfrist sei abgelaufen. Er schlug vor, das Geld als freiwillige Leistung der Gemeinde entweder in den laufenden oder den nächsten Haushalt einzustellen.

Durch Corona sind 100 000 Euro weniger OGS-Gebühren in der Kasse

Kämmerin Beate Pflaumann wies daraufhin, dass – entgegen der ersten Einschätzung der Grünen – jeder die Möglichkeit zu Widerspruch und Klage gehabt habe. „Es sind drei Verfahren anhängig, davon ist eines die Klage“, so Pflaumann. Bürgermeisterin Renate Offergeld (SPD) gab auch zu bedenken, dass der Gemeinde durch den OGS-Gebührenerlass für die Eltern wegen Corona bereits 100 000 Euro in der Kasse fehlten – und derzeit 485 Kinder die Offenen Ganztagsschulen besuchten.

Schließlich konnte sich der Rat mit dem Vorschlag von Christoph Fiévet (CDU) anfreunden. Demnach soll die Verwaltung zusammenstellen, wie viele Haushalte eine Rückerstattung in welcher Höhe beträfe. So wandert Henkels Antrag in die nächste Wahlperiode; Betroffene können weiter hoffen.

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