Prozess am Bonner Landgericht Einbrecher-Trio scheiterte an geschlossener Filiale in Wachtberg

Wachtberg · Ein Gangstertrio wollte den Inhalt eines Tresors in einem Wachtberger Kiosk rauben. Den Safe gab es allerdings seit Längerem gar nicht mehr. Ihnen wurde nun vor dem Bonner Landgericht der Prozess gemacht - und bei einem Cannabis sichergestellt.

 Ein Gangstertrio wollte 2010 Inhalt eines Tresors in Niederbachem rauben. Safe war jedoch schon ausgebaut. Esther Kloesel (r.)  war Mitarbeiteriin in  dem Kosko und wurder damals mit einer Waffe bedroht. Sabine Schell (l.) ist Inhaberin.

Ein Gangstertrio wollte 2010 Inhalt eines Tresors in Niederbachem rauben. Safe war jedoch schon ausgebaut. Esther Kloesel (r.)  war Mitarbeiteriin in  dem Kosko und wurder damals mit einer Waffe bedroht. Sabine Schell (l.) ist Inhaberin.

Foto: Axel Vogel

Daran, dass er die Taten der drei Verurteilten an Dreistigkeit und Dummheit für schwer zu überbieten hielt, machte der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht keinen Hehl: Am Dienstagmittag verurteilte Wolfgang Schmitz-Justen ein Gangstertrio im Alter von 22, 30 und 40 Jahren zu Haftstrafen von vier Jahren, vier Jahren und einem Monat sowie anderthalb Jahren auf Bewährung, weil es am 4. November 2019 einen Kiosk in Wachtberg-Niederbachem überfallen hatte. Der Youngster und der 40-Jährige wurden des versuchten schweren Raubes und der 30-Jährige der Beihilfe für schuldig befunden.

„Sorry verschlafen“

Für den der Beihilfe schuldig Befundenen sei die Tat doch ein Heimspiel gewesen, so Schmitz-Justen in der Urteilsbegründung: Bereits in den Jahren 2009 und 2010 habe er die Postfiliale in dem Kiosk überfallen und jeweils mehrere Tausend Euro erbeutet. An einem weiteren Überfall soll er beteiligt gewesen sein. Weil er aber den geplanten Überfall in den frühen Morgenstunden schlicht verschlafen haben könnte, befanden ihn die Richter nur der Beihilfe für schuldig. „Sorry verschlafen“ lautete nämlich eine Sprachnachricht, die er auf dem Handy eines Mittäters hinterlassen hatte. So konnte der 30-Jährige „haarscharf an einer Verurteilung als Mittäter vorbeischrabben“, wie es Schmitz-Justen ausdrückte. Ob allerdings am Tattag tatsächlich nur zwei Beteiligte in dem Auto saßen, mit dem man sich auf den Weg nach Niederbachem machte, konnte das Gericht nicht mit letzter Sicherheit feststellen.

Postfiliale war geschlossen

„Der Plan hatte aber ohnehin eine kleine Schwachstelle“, kommentierte Schmitz-Justen süffisant: Erst während die beiden heute 22- und 40-Jährigen Männer den Kiosk mit zwei Spielzeugpistolen bewaffnet überfielen, dämmerte ihnen langsam, dass das Ziel ihrer kriminellen Energie, der Tresor einer Postfiliale, sich gar nicht mehr in dem Kiosk befand. Eine vor dem Kiosk wartende Zahnärztin machte offenbar einen der beiden verhinderten Räuber darauf aufmerksam, dass die Postfiliale bereits vor längerer Zeit geschlossen worden war. Nachdem der Mann seinen Blick hob fiel ihm wohl die fehlende Leuchtreklame auf und mit den Worten „Die Post ist zu“ machte er seinen Kumpel, der bereits mit der Waffe im Inneren des Kiosks war auf den Fehler aufmerksam. So sei der ganze Spuk nach weniger als einer Minute wieder vorbei gewesen, sagte Schmitz-Justen.

Mit Cannabis zur Verhandlung

Auch die weiteren Tatumstände waren nicht von übermäßiger Planung gezeichnet: Einer Passantin waren die beiden Männer direkt beim Aussteigen aufgefallen, weil sie mit ihren dicken Jacken und Schals komplett „overdressed“ gewesen seien. Und ein zuvor gestohlenes Kennzeichen, das vorübergehend an dem Fluchtfahrzeug angebracht wurde, stellten die Täter nach ihrer zunächst erfolgreichen Flucht fein säuberlich an einer Schallschutzmauer auf. Dort sei es dann von Kommissar Zufall gefunden worden, der sich auch über die anhaftenden DNA-Spuren gefreut habe, so Schmitz-Justen. Um dem Fall die Krone aufzusetzen, ließ sich der 22-Jährige auch noch an einem der Verhandlungstage mit zwei Handys samt Ladekabel und einer Portion Cannabis erwischen, die ihm im Gerichtssaal zugesteckt worden sein mussten.

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