Diskussion um Regeln für privates Training Kinderschwimmen mit Hindernissen im Hallenbad Wachtberg

Wachtberg-Berkum · Ein Vater gibt seiner Tochter und deren drei Freundinnen private Schwimmstunden an einem Sonntag. Der Betreiber des Berkumer Hallenbads verweist darauf, dass dies vorab abgesprochen werden müsse. Insgesamt versucht die Enewa, den Sonntag frei von Schwimmunterricht zu halten, egal ob privat oder nicht.

Kinder auf dem Weg zum Schwimmen im Hallenbad Berkum.

Kinder auf dem Weg zum Schwimmen im Hallenbad Berkum.

Foto: Axel Vogel

Eigentlich war Matteo Probst (Name von der Redaktion geändert) mit besten Absichten an einem Sonntagvormittag im September zum Schwimmen ins Berkumer Hallenbad gegangen. Bei ihm waren seine fünf Jahre alte Tochter und drei ihrer Freundinnen. Im Kinderbecken gab der Bad Godesberger dem Quartett an diesem Tag Schwimmunterricht. Und zwar ausdrücklich nicht gegen Bezahlung, wie er betont: „Es ist ein reiner Freundschaftsdienst.“ Doch nach der privaten Schwimmstunde in einer Ecke des Beckens kam es zu einem aus Sicht von Matteo Probst „unerfreulichen Nachspiel“.

Einer der Mitarbeiter des Hallenbades, das von dem Wachtberger Energieversorger Enewa betrieben wird, sprach ihn nämlich an: „Der Mann wies mich darauf hin, dass laut Badeordnung die Erteilung von Schwimmunterricht sonntags grundsätzlich nicht erlaubt ist.“ Ein solches Training bedürfe zudem einer vorherigen Genehmigung durch die Badleitung. Die Geschäftsführung der Enewa stellt den Fall allerdings anders dar.

Enewa verweist auf Genehmigungspflicht

„Aus gutem Grund sind jegliche Formen des Schwimmtrainings laut Badeordnung im Hallenbad genehmigungspflichtig“, betont Enewa-Geschäftsführer Kai Birkner auf GA-Anfrage. Unerheblich sei es auch, das dass das Schwimmtraining nicht gewerblich erfolgte, sondern nur ein Freundschaftsdienst gewesen sei. Schließlich könne man allein mit einem genehmigten Schwimmtraining sicherstellen, führt der Geschäftsführer aus, dass andere Badegäste nicht gestört würden. „Solche Trainings beanspruchen regelmäßig und auf einen längeren Zeitraum eine Wasserfläche, die zum Durchschwimmen nicht mehr zur Verfügung steht“, ergänzt Birkner.

„Das hat mir ein Bademeister, den ich nach dem Durchlesen der Badsatzung angerufen hatte, anders erklärt“, sagt der Godesberger Vater. Eine Anmeldung sei dann erforderlich, wenn es sich um ein bezahltes Training handele. Wegen seines rein privaten Trainings sollte er sich lediglich vorher mit dem Badpersonal absprechen und erfragen, ob es aus Platzgründen stattfinden könne. Dann wäre ein Training auch sonntags möglich, bekam er zur Auskunft. Der Sonntag sei für ihn aus terminlichen Gründen auch die einzige Möglichkeit, um den Kindern den Schwimmunterricht zu geben. Gegen dieses rein private, unentgeltliche 45-minütiges Training mit Kindern habe auch ein anderer Bademeister keine Bedenken gehabt.

Training „störend“ für andere Badegäste?

Enewa-Geschäftsführer Birkner allerdings hat genau gegen den sonntäglichen Schwimmunterricht, egal ob privat oder nicht, Einwände. Denn an den Sonntagen, die als Familienschwimmtag beliebt seien, habe sich eben genau dieses Training als „störend“ für andere Badegäste erwiesen: „Weshalb wir die Anfragen für diesen Wochentag generell ablehnen.“ Zudem weist er daraufhin, dass die Anmeldung und Koordinierung durchaus sinnvoll sei, „um gleichzeitig geplante Veranstaltungen in den Bädern zu verhindern und das freie Schwimmen zu stark einzuschränken“.

Der Godesberger Vater hält dagegen: „Wir haben nur in einer Ecke des Kinderbeckens unsere Schwimmübungen gemacht. Ich habe immer nur mit einem Kind geübt, die anderen saßen auf den Treppenstufen.“ Somit sei aus seiner Sicht kein Badegast gestört worden. Er hält im Übrigen auch die vom ihm in der Gruppe durchgeführte Schwimmübung für weitaus platzersparender: „Wenn Eltern der vier Kinder mitgekommen wären, wäre es in dem Becken noch voller geworden.“

Personal greift nicht in das private Training ein

Seinen Mitarbeitern attestiert der Enewa-Geschäftsführer in dem Fall ein durchaus kundenfreundliches Verhalten: „Sie haben das Training trotzdem nicht abgebrochen oder gestört. Der Trainer wurde nach dem Training auf die Baderegeln hingewiesen und gebeten, sich für weitere Trainings anzumelden und einen anderen Wochentag zu wählen.“

Da Probst aus Termingründen aber nur sonntags den Kindern Schwimmunterricht geben kann, suchte er das persönliche Gespräch mit Birkner und rief ihn jüngst an. Birkner bliebt allerdings bei seiner Position: „Das Schwimmtraining, gewerblich oder privat, ist grundsätzlich mit dem Hallenbadpersonal abzustimmen. Und nicht erst an dem Tag, an dem das Training durchgeführt werden soll, sondern vorher. Denn nur so ist es möglich dies zu koordinieren.“ Das Personal vor Ort könne die Situation „am Besten“ beurteilen.

Matteo Probst machte dann am vergangenen Sonntag mit seinen vier kleinen Schwimmschülern die Probe aufs Exempel. Am Tag vorher anzufragen, machte aus seiner Sicht keinen Sinn, „weil man da die Belegung des Bades noch gar nicht absehen kann“. Das Ergebnis: Nach einem kurzen Gespräch vor Ort mit dem Bademeister zu Beginn hatte der keine Bedenken gegen den Schwimmuntericht im Kinderbecken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort