Wettbewerb für Landschaftsplaner Ideen für Ortsmitte gesucht

WACHTBERG · Zehn Landschaftsplaner sollen bei einem Wettbewerb zeigen, wie sie die wichtigsten Plätze des Ortsteils gestalten und zu einer Ortsmitte verbinden würden. Im Planungsausschuss berichtete ein Mitarbeiter des Büros Plan Lokal über den Stand der Wettbewerbsvorbereitungen.

 Der Platz vor dem Henseler Hof ist einer der Punkte, für den die Landschaftsplaner beim Wettbewerb in Niederbachem Gestaltungsideen entwickeln sollen.

Der Platz vor dem Henseler Hof ist einer der Punkte, für den die Landschaftsplaner beim Wettbewerb in Niederbachem Gestaltungsideen entwickeln sollen.

Foto: Axel Vogel

Die zehn Teilnehmer sollen ein Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum entwickeln. Der Wettbewerb umfasst neben den maßgeblich zu gestaltenden Bereichen am Henseler Hof, am Mehlemer Bach und in der Mehlemer Straße (Umfeld Schule, Kita und Kirche) auch die verbindenden Wegestrecken. Die Landschaftsarchitekten müssen jeweils mit einem Verkehrsplaner zusammenarbeiten.

Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb endet am 24. November. Für den 17. Dezember ist ein Bürgergespräch geplant. Bis zum 6. Februar haben die Teilnehmer dann Zeit, ihre Beiträge abzugeben. Ziel soll laut Verwaltung sein, dass die Planungen bis zum Sommer 2015 abgeschlossen werden können, um noch in 2015 einen konkreten Antrag auf Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Köln einreichen zu können.

Zweites großes Thema war der Sachstandsbericht zum Umgebungslärm. Auch wenn viele Bürger es subjektiv anders empfinden: Die Auswertung der Lärmkarten des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat ergeben, dass am Tag niemand und in der Nacht insgesamt drei Bürger von zu hohen Lärmwerten betroffen sind. Untersucht wurden die Hauptverkehrsstraßen L 158 und L 123.

"Die Gemeinde Wachtberg ist bei den kartierten Straßen nicht für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zuständig, sondern das Land", berichtete Melanie Kamradt von der Gemeinde Wachtberg. Die Gemeinde müsste zwar grundsätzlich einen Lärmaktionsplan erstellen, weil die festgelegten Auslösewerte nachts überschritten werden. Jedoch seien keine Planungen erforderlich, wenn es sich nur um einzelne Objekte handele, so die Verwaltung.

"Wir haben in unserem Rahmen beschränkte Möglichkeiten", sagte Kamradt. Die Gemeinde könne zum Beispiel Straßen NRW auffordern, bei einer Fahrbahnerneuerung lärmmindernden Straßenbelag zu verwenden. Außerdem will die Verwaltung betroffene Bürger darüber informieren, dass sie einen Antrag an Straßen NRW stellen können, um Zuschüsse zum Beispiel für den Austausch von Fenstern zu beantragen.

Die Lärmkarten können im Netz unter www.umgebungslaerm.nrw.de eingesehen werden.

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