Gemeinde Wachtberg erinnert an Regeln Darum müssen Hunde auch in der Natur an die Leine
Wachtberg · Frühlingshafte Temperaturen locken mehr Hundehalter und ihre Hunde in die Natur, gleichzeitig beginnt bald die Brutzeit. Den Mitarbeitern des Wachtberger Ordnungsamts fallen immer wieder frei laufende Hunde auf, die sich nicht zurückrufen lassen.
„Hier ist doch nichts, der Hund will nur frei laufen“, bekommen die Mitarbeiter des Wachtberger Ordnungsamts immer wieder von Hundehaltern zu hören, deren Vierbeiner durchs Gebüsch streifen und sich auch nicht zurückrufen lassen. Was sie nicht sehen: Tiere fangen jetzt an, ihre Brutplätze vorzubereiten. Deshalb ist auch in der Natur Rücksicht gefragt. Die Gemeinde Wachtberg macht derzeit noch einmal auf die geltenden Regeln aufmerksam.
Mit Hündin Minnie, die Anfang Februar von einem frei laufenden Hund verschleppt worden sein soll und deren Verschwinden noch nicht geklärt ist, hat der Aufruf laut Ordnungsamtsleiter Markus von Wirtz nichts zu tun. „Das Wetter wird schöner und Hundehalter suchen wieder verstärkt Wege im Wald und in der Landschaft auf. Gleichzeitig beginnt die Zeit der Jungtiere. Da kommt es zu mehr Begegnungen“, sagt von Wirtz. Größtes Problem seien frei laufende Hunde, die nicht abrufbar seien. „Der Hund tut nichts“, bekämen seine Mitarbeiter dann oft zu hören. In der Regel appellieren die Mitarbeiter an die Einsicht der Menschen. Wenn der Hund aber zum Beispiel jagt, wird die Gemeinde tätig und leitet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Damit es nicht so weit kommt, gelten die folgenden Spielregeln: „Wir bitten Sie um Unterstützung und Beachtung der Regeln, damit sich unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde Wachtberg auszahlen und Ihnen, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben erleichtert wird“, so die Wachberger Gemeindeverwaltung.
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht, teilt die Verwaltung mit. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Leinenpflicht für Hunde: Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der Leine geführt werden. Auch in Grün- und Erholungsanlagen dürfen sie nicht frei laufen. Außerhalb der Ortschaften können Hunde auf öffentlichen Wegen unangeleint sein. Leinenpflicht gilt in Wachtberg aber in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten Rodderberg, Dächelsberg/Ließemer Berg und Kottenforst. Im Wald müssen Hunde abseits der öffentlichen Waldwege zum Schutz des Wildes an der Leine geführt werden.
Hundekot: Immer wieder gibt es im Wachtberger Rathaus Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen und in Vorgärten. In jedem Fall gilt, dass die Hinterlassenschaften sofort zu beseitigen sind. Auch außerhalb der Ortschaften sind jedoch nicht alle Stellen, an denen Hunde ihr Geschäft verrichten, unschädlich, zum Beispiel wenn dort Tierfutter oder Lebensmittel angebaut werden. So kann der Hundekot zum Beispiel Parasiten auf Rinder übertragen.
In Wachtberg sei das Problem mit dem Hundekot „total extrem“, sagt Ortslandwirt Michael Hüllen. „In Bonn herrscht Leinenzwang. Die Leute aus den Randgebieten kommen mit den Hunden im Auto zu uns hoch.“ Vielen sei nicht bewusst, welchen Schaden Kot auf Grünlandflächen anrichte. „Die Kuh kann ihr Kälbchen verlieren“, verdeutlicht Hüllen. Er beobachtet auch, dass die Kotbeutel nicht richtig entsorgt, sondern einfach weggeworfen werden. Es gebe immer wieder Uneinsichtige. Er hofft jedoch, dass möglichst viele Hundehalter beim Spaziergang in der Natur auch darauf achten, dass ihr Hunde keine landwirtschaftlichen Flächen verschmutzen.
Fragen beantwortet das Wachtberger Ordnungsamt unter der Rufnummer 02 28/9 54 41 30.