Temporeduzierung auf der Ließemer Straße Ließemer reichen Beschwerde bei Stadt Bonn ein

Wachtberg-Ließem. · Im Ließemer Ortsausschuss haben zwölf Mitglieder und Bürger eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Stadt Bonn unterzeichnet. Hintergrund der Beschwerde ist die seit September geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ließemer Straße zwischen Bonn-Lannesdorf und Ließem.

Auf der   Ließemer    Straße   zwischen   Bonn-Lannesdor f und  Wachtberg-Ließem   gil t seit September Tempo 30.

Auf der Ließemer Straße zwischen Bonn-Lannesdor f und Wachtberg-Ließem gil t seit September Tempo 30.

Foto: Axel Vogel

Die Diskussionen um die seit September geltende Tempo-30-Regelung auf der Ließemer Straße zwischen Lannesdorf und Ließem halten insbesondere in dem Wachtberger Ortsteil weiter an. Andreas Pashalidis (UWG) aus dem Ließemer Ortsausschuss hat nun eine sogenannte Fachaufsichtsbeschwerde an die Stadt Bonn geschickt, eine Ärztin aus Lannesdorf will juristisch gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen.

Das Tempolimit hatte in den vergangenen Monaten viele Knöllchen und dementsprechend Verdruss nach sich gezogen (der GA berichtete mehrfach). Im Ließemer Ortsausschuss berichtete nun Kai Pietrusziak (CDU) von seiner Ursachensuche beim Tiefbauamt der Stadt Bonn. Demnach entspreche die Griffigkeit des Asphaltes an einigen Stellen nicht mehr den Anforderungen. Vor allem bei Nässe nicht (der GA berichtete). Deshalb habe sich die Stadt laut Pietrusziak kurzfristig zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone entschieden. Wie er weiter erfahren haben will, werde die Stadtverwaltung versuchen, Geld in den Haushalt einzustellen, um den Straßenbelag noch in diesem Jahr zu erneuern.

Auch Pashalidis hatte sich vor dem Ortsausschuss an die Stadt Bonn gewandt. Dort habe man ihm erklärt, dass Maßgabe für das Tempo-30-Limit ein Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe gewesen sei, das sich Pashalidis auch gekauft habe. Nach dem Lesen des Merkblattes habe er eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Stadt verfasst, die zwölf Zuhörer beziehungsweise Mitglieder des Ortsausschusses im Anschluss an die Sitzung unterzeichneten.

In der Beschwerde moniert Pashalidis zunächst, dass laut des Merkblattes in so einem Fall zu ermitteln sei, „ob Unfallhäufigkeitsstellen bei Nässe vorliegen“. Aus einem städtischen Bescheid gehe nicht hervor, ob diese Voraussetzung vorliegt. Zweiter Punkt: „Es liegt keine Begründung dafür vor, das mildere Mittel ungeeignet sind, den Gefahren zu begegnen.“ Ausdrücklich räume das Merkblatt hier einen Ermessensspielraum ein. Drittens: Das im Merkblatt vorgesehene Zusatzschild „bei Nässe“ fehle. Erklärtes Ziel der Fachaufsichtsbeschwerde ist nun, „eine Anpassung der Beschilderung nach den gültigen Bestimmungen, inklusive der Vorgaben des Merkblattes bis zur Beseitigung der Defizite in der Asphaltdecke“.

In die Gruppe der Verärgerten reichte sich auf der Sitzung in Ließem auch eine Bonnerin ein: Die Ärztin aus Lannesdorf, die oft auf der Ließemer Straße zu ihren Patienten unterwegs ist, wurde geblitzt und bekam einen Bußgeldbescheid. Gegen den will sie nun juristisch vorgehen.

Stadt Bonn verweist auf Gutachten

Auf GA-Anfrage teilte das Bonner Presseamt mit, dass die Griffigkeit der Ließemer Straße im betreffenden Abschnitt mit einem Gutachten vom 1. September vergangenen Jahres untersucht worden sei. „Das Gutachten weist unzureichende Griffigkeiten auf“, so Marc Hoffmann, stellvertretender Stadtsprecher: „Mit diesem Kenntnisstand ist der Baulastträger gehalten, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, welche die Verkehrssicherheit sicherstellen.“ Eine bauliche Maßnahme sei schon allein aus finanziellen Gründen nicht sofort möglich gewesen: „Demnach wurde gemäß der Straßenverkehrsordnung und dem Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe eine verkehrsrechtliche Maßnahme ergriffen.“

Zur Frage der ordnungsgemäßen Beschilderung sagt Hoffmann, dass sich die Stadt an einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm orientiert habe. Die Strecke sei entsprechend mit den Verkehrszeichen „Schleudergefahr“ und „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer“ ausgeschildert worden.

Hoffmann bestätigte, dass die Stadt die Straße noch in diesem Jahr sanieren wolle. Die Beauftragung eines Unternehmens sei bereits erfolgt, „eine Ausführung der Sanierung ist witterungsabhängig aber nicht vor Ende April/Anfang Mai möglich“. Nach der Sanierung werde die Geschwindigkeitsreduzierung wieder zurückgenommen.

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