Wachtberg Oft kommt die Feuerwehr zu spät

WACHTBERG · Wehrführer Markus Zettelmeyer hatte zuletzt öffentlich Alarm geschlagen: Vor allem wegen fehlenden Personals, auf die er Politik und Verwaltung bereits seit langem hinweist, kann die Wachtberger Feuerwehr die von der Bezirksregierung Köln vorgegebenen Hilfsfristen nicht einhalten.

Zettelmeyer sagt: "Von zehn Einsätzen liegen wir nur bei zweien im Soll." Wie Kreisbrandmeister Walter Jonas ausführte, sind die Erfahrungen in Wachtberg kein Einzelfall: "Es gibt auch andere Wehren im Rhein-Sieg-Kreis, die diese Hilfsfristen eindeutig nicht erfüllen."

Nach den 2012 neu definierten Anforderungen an Feuerwehren muss eine erste Einheit grundsätzlich in mindestens 80 Prozent der Alarmierungen innerhalb von acht Minuten am Einsatzort eintreffen, erklärt Kreisbrandmeister Jonas. Verstärkung sollte dann in etwa in 80 Prozent der Fälle fünf Minuten später zur Stelle sein, so dass der Einsatzleiter nach 13 Minuten über insgesamt 22 Helfer verfügen kann.

Diese Vorgaben kann die Wachtberger Feuerwehr bei weitem nicht erfüllen: Schon 2011 konnte nur in rund 63,6 Prozent der Fälle die erste Acht-Minuten-Hilfsfrist eingehalten werden, die zweite ebenfalls zu selten. In den beiden Folgejahren sank vor allem die Erfüllungsquote der ersten Hilfsfrist nochmals drastisch, von 40 (2012) auf 23 Prozent (2013). Auch die vorgegebene Quote für die zweite Hilfsfrist konnte laut Zettelmeyer in keinem Jahr erfüllt werden.

Anderswo haben Wehren ähnliche Probleme, die Hilfsfristen zu erfüllen. Dazu zählt Jonas etwa die Feuerwehr in Windeck, wobei er sagt: "Das ist eine so große Flächengemeinde, da wird die Feuerwehr selbst bei optimaler Personalausstattung entlegene Weiler nicht in den vorgegebenen Zeiten erreichen." Aber Jonas sagt auch: "Dort, wo die Feuerwehr einen guten Kontakt zu Politik und Verwaltung hat, ist es auffällig, dass die Hilfsfristen in der Regel mit einer besseren Quote erfüllt werden." So etwa in Sankt Augustin oder Meckenheim: Hier liegen die Quoten um die 80 Prozent.

Die Frage die sich nun stellt: Wer haftet, wenn eine Feuerwehr erwiesenermaßen zu spät an einem Einsatzort eintrifft? Bei der Kölner Bezirksregierung nachgefragt, wie verbindlich die Fristen sind, erklärt Sprecherin Freia Johannsen: "Die Gewährleistung eines angemessenen Feuerschutzes ist nach dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW eine eigenverantwortlich von der Gemeinde wahrzunehmende Pflichtaufgabe."

Aufsichtsbehörden für kreisangehörige Gemeinden wie Wachtberg seien die Kreise. Zur Unterstützung der Kreise bei ihrer Aufsichtsfunktion wurde 1997 ein sogenanntes "Grundlagenpapier" mit fachlichen Empfehlungen zur Planung und Bewertung des Feuerschutzes in Gemeinden mit Freiwilligen Feuerwehren herausgegeben.

Dieses Papier wurde laut Bezirksregierung 2012 überarbeitet. "Es hat lediglich empfehlenden Charakter und stellt keinen kommunalen Standard dar", so die Sprecherin der Bezirksregierung. Durch organisatorische Maßnahme müsse aber Rechnung getragen werden, dass sowohl freiwillige wie hauptamtliche Wehren "die Rettung von Menschen nach einer fachlich gebotenen Hilfsfrist" gewährleisten. Dabei sei es die Aufgabe des Rhein-Sieg-Kreises "fortwährend darauf zu achten, dass die Gemeinden die in ihren Brandschutzbedarfsplanungen eigenverantwortlich festgelegten Hilfsfristen auch in der Realität einhalten".

Wer haftet, wenn erwiesenermaßen die Fristen nicht eingehalten werden, ist aus Sicht der Bezirksregierung klar: "Aufgabenträger im Feuerschutz sind die Gemeinden", so Sprecherin Freia Johannsen: "Im Einzelfall kann bei Nichteinhalten der selbst gesetzten Fristen ein Organisationsverschulden in Betracht kommen."

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